Rechtsgebiete

Ich bin gerne für Sie da

Ich vertrete Ihre Interessen

Dank der länderübergreifenden Beratungstätigkeit, meiner europäisch geprägten beruflichen Ausrichtung, sowie der Sprachkenntnisse, kann ich schnell und problemlos sowohl in Deutschland als auch in Spanien mit Behörden, Banken, Gerichten oder anderen Kanzleien kommunizieren und verhandeln und damit gezielt und ohne Verzögerung die Interessen meiner Mandanten wahrnehme.

Erstes Gespräch

In der Regel empfiehlt es sich zunächst, Ihr Anliegen in einem ersten Gespräch zu erörtern. Dies gibt Ihnen Gelegenheit,  auf der Grundlage des Gesprächs, über eine weitergehende Beratung zu entscheiden.

Für eine solche erste Beratung ohne schriftliche Zusammenfassung vereinbare ich in der Regel eine Pauschalvergütung. Zur Vorbereitung der Beratung sichte  ich auch die grundlegenden Unterlagen und Veträge. Hierfür fällt keine zusätzliche Vergütung an.

Weitergehende Beauftragung

Sofern Sie uns weitergehend beauftragen wollen, rechnen wir in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Wir berechnen somit für die Beratung im Grundsatz das Gleiche, was ein nicht spezialisierter Anwalt abrechen würde. In Steuersachen verweisen die Regeln des RVG auf die Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV), so dass wir hiernach abrechnen.

Vertrauen Sie auf 30 Jahre berufliche Erfahrung

Persönliche Betreuung

Die Kanzlei bietet umfassende Beratung im Bereich des deutsch-spanischen Rechtsverkehrs. Eine persönliche Betreuung durch einen im deutsch-spanischen Rechtsverkehr spezialisierten Rechtsanwalt wird gewährleistet.

Zulassung in Deutschland & Spanien

Durch die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowohl in Deutschland als auch in Spanien, profitiert unsere Mandantschaft über eine vollumfängliche Beratung durch deutsche Rechtsanwälte für iRechtsberatungen oder rechtliche Vertretungen im spanischen Recht.

Transparente Kosten

Unsere Vergütung richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert. Je nach Einzelfall kann auch ein Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Zulassung in Deutschland & Spanien

Durch die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowohl in Deutschland als auch in Spanien, profitiert unsere Mandantschaft über eine vollumfängliche Beratung durch deutsche Rechtsanwälte für iRechtsberatungen oder rechtliche Vertretungen im spanischen Recht.

Kanzlei

Zuverlässigkeit, schnelle Bearbeitung der Sachverhalte und eine persönliche Erreichbarkeit stehen für Sie bereit.

Vergütung

Das anwaltliche Vergütungsrecht ist kompliziert. Wir empfehlen Ihnen daher uns zu Beginn der Beauftragung auf die Vergütung anzusprechen.

Anfahrt

Die Kanzlei befindet sich in Schwabing, in unmittelbarer Nähe des Luitpoldparks und ist sowohl mit der U-Bahn, Bus oder Tram sehr gut erreichbar.