Erbrecht

Die europäische Erbrechtsverordnung, führt nicht zur Vereinheitlichung des Erbrechts innerhalb Europas, sondern sie zeigt auf, welches nationale Recht auf einen konkreten Erbfall Anwendung findet.

ERBRECHT

Expertin für deutsches und spanisches Erbrecht

Eine erbrechtliche Angelegenheit mit Auslandsbezug ist heutzutage eine außerordentliche  Herausforderung für jeden, zumal die europäische Erbrechtsverordnung einem Erblasser die Möglichkeit einräumt, unter bestimmten Umständen, das auf seine Erbfolge anzuwendende Erbrecht zu wählen. So kann zum Beispiel ein Deutscher, der in Spanien lebt entscheiden, ob er nach deutschem oder nach spanischem Recht beerbt werden möchte.

Schwerpunkte im Erbrecht

Eine gut durchdachte Erbfolgeregelung kann viele Erbstreitigkeiten vermeiden und ermöglicht dem Erblasser, seinen Willen für den Todesfall präzise zu formulieren. Hierbei spielen oft auch Immobilien im Ausland eine wichtige Rolle. Deren Übertragung kann man auch im deutschen Testament ausführlich regeln, ohne dafür im Ausland ein weiteres Testament erteilen zu müssen.

Meine anwaltliche Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet beschränkt sich nicht auf eine Beratung zur Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung des Auslandsvermögen, sondern sie beinhaltet vor allem die Vereinfachung von Entscheidungen durch einen umfangreichen Rechtsvergleich der in Frage kommenden Rechtsordnungen,  unter Berücksichtigung sowohl Ehegüterrechts sowie des Pflichtteilsrechts und der damit verbundenen Ergänzungsansprüche bei unentgeltlichen Übertragungen zu Lebzeiten des Erblassers. 

Die europäische Erbrechtsverordnung hat zur Folge, dass im Todesfall das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen zur Anwendung kommt und somit auch die Behörden des letzten Wohnorts für das Erbverfahren zuständig sind. So kann es passieren, dass ein Deutscher der in Spanien verstirbt, nach spanischem Recht beerbt wird und das Erbverfahren vor einem Notar in Spanien zu führen ist. Dies führt in der Regel bei den in  Deutschlands ansässigen Erben zu erheblichen Schwierigkeiten, die nur mit entsprechendem Rechtsbeistand bewältigt werden können.  

Aber auch die Unterstützung bei der Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen im In- und Ausland, Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärungen, auch bzgl. Immobilien in Spanien, so wie die Einholung von Testamenten und Urkunden, die sich im Ausland befinden, und bei der Erbabwicklung in Deutschland vorzulegen sind, gewährleiste ich. 

Nachdem es zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen im Erbschaftssteuerrecht gibt, unterliegt im Todesfall die Besteuerung einer spanischen Immobilie sowohl der spanischen als auch der deutschen Erbschaftssteuer, weshalb man auf die nationalen Anrechnungsregeln zurückgreifen muss.  Dies erfordert besondere steuerliche Kenntnisse, nicht nur zur Berechnung der jeweils anfallenden Steuern sondern auch der Nutzung von Steuerbegünstigung wie z.B., bei Übertragungen vom Eigenheim oder Firmenanteilen aber auch durch Anwendung der spanischen regionalen Steuergesetze, die die Nutzung unterschiedlicher Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen ermöglichen. 

In Spanien gibt es in einigen autonomen Regionen ein Sondererbrecht, das vom allgemeinen, im Codigo Civil geregelten Recht abweicht und auch auf deutsche Erblasser Anwendung finden kann,  wenn diese in einer solchen Regionen ansässig sind, wie z.B., den Balearen, Katalonien, Navarra, das Baskenland oder Galizien. Diese Sonderregelungen beziehen sich insbesondere auf das Pflichtteils- und Ehegattenerbrecht, weshalb man  durch testamentarische Verfügungen  einiges lenken kann, was im nationalen Recht nicht möglich ist. Wichtige Aspekte hierbei sind nicht nur das Ehegüterrecht,  sondern insbesondere die Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, sowie  Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärungen, auch bzgl. Immobilien in Spanien. Dies  sind Rechtsthemen, die ich regelmäßig bearbeite. 

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Das sollten Sie wissen!

,,Die zunehmende Vereinheitlichung verschiedener Rechtsgebiete in der Europäischen Union (…) sind Herausforderungen, die eine spezialisierte Beratung und auch besondere fachliche Sprachkenntnisse unentbehrlich machen.“

Ana Hidalgo, Rechtsanwältin 

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