Internationales Privatrecht


Internationales Privatrecht

Sachverhalte mit Auslandsberührung


Im Internationalen Privatrecht geht es um die Anwendung von Rechtsregeln, die festlegen, welche von mehreren möglichen nationalstaatlichen Privatrechtsordnungen in einem Kollisionsfall angewandt wird. Es geht somit um die Frage, welches Recht auf Sachverhalte mit Auslandsberührung anwendbar ist und die anschließende Klärung, welches Gericht im Streitfall zuständig wäre.

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INTERNATIONALES PRIVATRECHT

Rechtsanwältin für deutsches und spanisches Recht


Prüfen welches nationale Recht greift

Im Internationalen Privatrecht geht es nicht unmittelbar um die Lösung von Rechtsstreitigkeiten, sondern vielmehr um die Prüfung anhand verschiedener involvierter Rechtsordnungen, welches nationale Sachrecht auf einen Fall mit Auslandsbezug anwendbar ist. Dies nennt man auch Kollisionsrecht oder Internationales Privatrecht (IPR) , da verschiedene Rechtsordnung zur Anwendung kommen könnten und man vor dem Hintergrund der jeweiligen Rechtsordnungen und deren Verweise klären muss, wann das Recht eines Landes Vorrang gegenüber dem eines anderen Landes hat. Neben den nationalen IPR – Regelungen gibt es auch eine Vielzahl von Staatsverträgen, die das anzuwendende Sachrecht bestimmen und möglicherweise dem nationalen Recht vorgehen. Zudem existieren Internationale Staatsabkommen über das Sachrecht selber, etwa wie z.B. die Convention for the International Sale of Goods (CISG), auch UN-Kaufrecht genannt.

Wann greift welches Recht?

Jede nationale Rechtsordnung verfügt über einen IPR-Teil, der bestimmt welches Recht wann zur Anwendung kommt. Dies ist gerade im heutigen Zeitalter des Internets, eine Frage, die nicht immer einfach zu beantworten ist.

Auslandsberührung einer Rechtsangelegenheit

Die Auslandsberührung in einer Rechtsangelegenheit kann sich aus ganz unterschiedlichen Umständen ergeben, wie z.B. dem Abschlussort eines Vertrages oder dem Erfüllungsort eines Vertrages, die Staatsangehörigkeit einer Person oder der Ort einer Handlung. Für den Rechtsverkehr im Internet sind vor allem das Vertragsrecht im Bereich des IPR von Interesse.

Spanische Rechtsgutachten erstellen

Für die Klärung der Frage, welches nationale Recht auf einen internationalen Sachverhalt Anwendung findet, müssen oftmals Rechtsgutachten erstellt werden. Die Fertigung von Rechtsgutachten in deutscher Sprache zum spanischen Recht für die Verwendung bei Gerichten und Notaren in Deutschland so wie auch von Rechtsgutachten in spanischer Sprache zum deutschen Recht für die Verwendung bei Gerichten, Grundbuchämtern und Notaren in Spanien ist ebenfalls ein Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit. Zudem biete ich Beratung zum spanischen Prozessrecht, insbesondere zu Themen wie Pfändung von Grundstücken, Zwangsversteigerung und des Teilungsversteigerungsverfahrens in Spanien an, sowie Unterstützung beim Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel in Spanien.

,,Die zunehmende Vereinheitlichung verschiedener Rechtsgebiete in der Europäischen Union (…) sind Herausforderungen, die eine spezialisierte Beratung und auch besondere fachliche Sprachkenntnisse unentbehrlich machen.“


Ana Hidalgo, Rechtsanwältin

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