ANA HIDALGO

IN DEUTSCHLAND UND SPANIEN ZUGELASSENE RECHTSANWÄLTIN

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ANA HIDALGO

Spezialisierte Rechtsberatung auf Deutsch und Spanisch


Ich betreue seit über 25 Jahren Mandate im deutsch-spanischen Rechtsverkehr. Die zunehmende Vereinheitlichung verschiedener Rechtsgebiete in der Europäischen Union, insbesondere im Erb- und Familiengüterrecht, sowie die umfangreiche Rechtsprechung zu länderübergreifenden Sachverhalten durch den Europäischen Gerichtshof, aber auch der nationalen Gerichtshöfe, sind Herausforderungen, die eine spezialisierte Beratung und auch besondere fachliche Sprachkenntnisse unentbehrlich machen.

Die Zulassung zur Anwaltschaft in Deutschland und Spanien sowie die frühe Spezialisierung im Europäischen Recht (LL M) führen zu einer effektiven Interessenvertretung der Mandanten in beiden Ländern.

Die Kanzlei

Die schwerpunktmäßige Beratung im deutschen und spanischen Immobilien- und Gesellschaftsrecht, sowie die Spezialisierung im Erbrecht beider Länder bieten den Vorteil einer einheitlichen, länderübergreifenden Lösung von Rechtsfragen.

Rechtsgebiete

Persönliche Beratung durch den Rechtsanwalt: Ich bin seit über 20 Jahren als Einzelanwalt tätig, bearbeite alle Mandate persönlich und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Spanisches Recht


Mehr über meine Tätigkeit und die Kanzlei erfahren sie hier.

ANA HIDALGO

Vertrauen Sie auf 25 Jahre Erfahrung


Meine persönlichen Lebensumstände waren von Beginn an deutsch/spanisch geprägt. Ich bin zweisprachig aufgewachsen, habe lange Zeit sowohl in Deutschland als auch in Spanien gelebt und auch in beiden Ländern studiert.

Ich bin sowohl in Deutschland als auch in Spanien seit über zwanzig Jahren als Rechtsanwältin zugelassen. Mein beruflicher Werdegang begann als spanische Rechtsanwältin in der Kanzlei Cremades. Anfangs in der Kanzleiniederlassung in Brüssel aufgrund meiner frühen Spezialisierung im europäischen Recht und anschließend in Madrid, wo sich meine Tätigkeit vor allem dem spanischen Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertriebsrecht und Zivilprozessrecht gewidmet hat, zumal die Mandanten aus deutschen Unternehmen mit Niederlassungen in Spanien bestanden. Nach meiner Zulassung zur Anwaltschaft in München war ich in der Kanzlei Dr. Holzherr & Kollegen in München tätig, wo ich mich ausschließlich mit deutschem Zivil- und Erbrecht befasst habe. Nach mehreren Jahren gesammelter Berufserfahrung in beiden Ländern entschied ich mich zur Gründung meiner eigenen Kanzlei, die ich nun seit über 20 Jahre mit Erfolg betreibe.

Ich betreue Mandate nicht nur in ganz Deutschland, Österreich, Schweiz oder Spanien, sondern habe auch immer wieder, auf Grund meiner international ausgerichteten Kanzlei und der Tatsache, dass ich mehrere Fremdsprachen spreche, auch Mandate aus anderen EU-Ländern, USA, Kanada und natürlich Südamerika mit Schwerpunkt im deutschen oder spanischen Recht. Meine persönlichen Lebensumstände waren von Beginn an deutsch/spanisch geprägt. Ich bin zweisprachig aufgewachsen, habe lange Zeit sowohl in Deutschland als auch in Spanien gelebt und auch in beiden Ländern studiert.

Seit in Krafttreten der EU- Verordnung zum europäischen Erbrecht macht sich unweigerlich ein deutlich höherer Beratungsbedarf bei länderübergreifenden Erbkonstellationen bemerkbar. Daraus folgt die Notwendigkeit einer frühzeitigen Erbschaftsplanung unter Berücksichtigung der verschiedenen, zur Anwendung kommenden Rechtsordnungen, sowie Überlegungen, um die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen auch im Ausland richtig zu regeln. Direkt damit verbunden und nicht außer Acht zu lassen sind die steuerlichen Folgen einer Erbschaftsplanung mit Vermögen im Ausland. Es ist wichtig, die richtigen Anknüpfungstatbestände zu bestimmen die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen und anhand der unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen eine effektive Doppelbesteuerung sowohl im Erbfall als auch bei Schenkungen zu vermeiden.

Die Tatsache, dass immer mehr Deutsche im Alter längere Zeit in Spanien verbringen, führt oftmals dazu, dass im Todesfall nicht nur automatisch das spanische Erbrecht anzuwenden ist, sondern auch die spanischen Behörden für das Erbfestsetzungsverfahren zuständig sind. Damit haben sich die Erben oft nicht nur mit einem fremden Erbrecht, Güterrecht oder auch Pflichtteilsrecht auseinanderzusetzen sondern noch dazu ein Erbverfahren im Ausland führen müssen, was allein schon auf Grund der fremden Sprache erhebliche Probleme bereitet und ohne adäquaten Rechtsbeistand kaum zu bewältigen ist.

Dies alles erfordert eine professionelle Beratung im ausländischen und auch im deutschen Recht, damit die richtigen Entscheidungen getroffen werden können.

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Ana Hidalgo

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