Erbrecht


Ana Hidalgo

Expertin für deutsches und spanisches Erbrecht


Eine erbrechtliche Angelegenheit mit Auslandsbezug ist heutzutage eine Herausforderung für jeden Bürger, zumal die Europäische Erbrechtsverordnung erstmalig einem Erblasser die Möglichkeit einräumt, unter bestimmten Umständen , das auf seine Erbfolge anzuwendende Erbrecht zu wählen. So kann zum Beispiel ein Deutscher, der in Spanien lebt entscheiden, ob er nach deutschem oder nach spanischem Recht beerbt werden möchte.

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SPANISCHES ERBRECHT

Rechtsberatung und sprachsichere Korrespondenz


Sprachkenntnisse

Man sollte sich darüber im klaren sein, dass eine Rechtswahl im Erbrecht bedeutet, dass man sich in einer anderen Rechtsordnung und mit der entsprechenden Fremdsprache, auskennen muss.

Erbfolgeregelung rechtzeitig klären

Grundsätzlich gilt bei einem Erbfall in der EU, dass das Erbrecht des Landes zur Anwendung kommt, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies hat zur Folge, dass deutsche Bürger die sich längere Zeit in Spanien aufhalten und dort versterben, auch nach spanischen Recht beerbt werden und zudem die spanischen Behörden für die Erbschaftsabwicklung zuständig sind, was für die deutschen Erben oftmals unvorhersehbare Konsequenzen hat, da sie mit einem fremden Rechtssystem konfrontiert werden, das sie nicht kennen. Um ungewollte Überraschungen zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Beratung bei der Gestaltung der Erbfolgeregelung eine dringend zu empfehlende Angelegenheit, da sich daraus auch güterrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen ergeben, die manch berücksichtigen sollte.

Erbansprüche geltend machen

Meine langjährige Erfahrung sowohl im deutschen als auch spanischem Erbrecht ermöglichen es, unter Berücksichtigung der jeweils anzuwendenden Rechtsordnung, die Vermögensnachfolge auch im Ausland ordnungsgemäß abzuwickeln, so dass die Erben später keine Probleme mit der Eigentumsumschreibung im Ausland haben. Meine anwaltliche Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet beschränkt sich nicht auf eine Beratung zur Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung des Auslandsvermögens, sondern sie beinhaltet vor allem die Vereinfachung von Entscheidungen durch einen umfangreichen Rechtsvergleich der in Frage kommenden Rechtsordnungen unter Berücksichtigung sowohl Ehegüter- und des Pflichtteilsrecht und der damit verbundenen Ergänzungsansprüche bei unentgeltlichen Übertragungen zu Lebzeiten des Erblassers. Ich unterstütze Sie auch bei der Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen im In- und Ausland und die Beratung zu Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärungen.

Steuerliche Fachkenntnisse

Ein zentrales Thema bei transnationalen Erbschaftsangelegenheiten ist die Besteuerung der unentgeltlichen Übertragungen in den verschiedenen Ländern, zumal das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien weder auf Erbschaften noch auf Schenkungen Anwendung findet. Dies erfordert besondere steuerliche Kenntnisse, nicht nur zur Berechnung der jeweils anfallenden Steuern, sondern auch der Nutzung von Steuerbegünstigungen, wie z.B. bei Übertragungen der selbstgenutzten Immobilie oder Firmenanteilen, aber auch durch Anwendung der in den spanischen regionalen Steuergesetzen vorgesehenen unterschiedlichen Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen vorsehen. Somit in die Prüfung der in einem konkreten Erbfall jeweils zur Anwendung kommenden Steuergesetze der wichtigste und meist in Anspruch genommene Teil meiner Beratungstätigkeit.

Spanisches Erbrecht

Das sollten Sie wissen


  • Die Entscheidung ob ein Testament handschriftlich oder notariell verfasst wird, hat im Erbverfahren relevante Bedeutung
  • Deutsche notarielle Testamente sind in Spanien für eine Erbschaftsumschreibung durchaus ausreichend und es bedarf keines Erbscheins
  • Das europäische Nachlasszeugnis ist unübersichtlich und wird oft unvollständig ausgefüllt, so dass es im Ausland unzureichend ist
  • Jede Übertragung hat steuerliche Folgen, nicht nur um Inland sondern auch und zusätzlich im Ausland
  • Die Möglichkeit einer Rechtswahl im Erbrecht ist eine Chance, die viele Fragen aufwirft
  • Das Erbverfahren in Spanien ist komplett anders strukturiert als in Deutschland und ohne Fachkenntnisse schwer nachzuvollziehen.

,,Die zunehmende Vereinheitlichung verschiedener Rechtsgebiete in der Europäischen Union (…) sind Herausforderungen, die eine spezialisierte Beratung und auch besondere fachliche Sprachkenntnisse unentbehrlich machen.“


Ana Hidalgo, Rechtsanwältin

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