Ihr Recht auf angemessene Erbschaftsabwicklung

Anwalt für spanisch-deutsches Erbrecht

Kompetente Unterstützung bei grenzüberschreitenden Erbschaftsfragen - deutschlandweit verfügbar

Ihre Ansprüche durchsetzen

Stehen Sie vor der Herausforderung, eine Erbschaft zwischen Deutschland und Spanien abzuwickeln? Haben Sie Immobilien in Spanien geerbt oder müssen deutsche Vermögenswerte nach spanischem Erbrecht verwalten?

Bei grenzüberschreitenden Erbschaftsfällen zwischen Deutschland und Spanien treffen zwei völlig unterschiedliche Rechtssysteme aufeinander. Die Komplexität steigt erheblich, wenn verschiedene Nachlassgegenstände, unterschiedliche Steuersysteme und abweichende Verfahrensweisen zu berücksichtigen sind. Ohne fachkundige Unterstützung können wichtige Fristen versäumt, Steuernachteile entstehen oder Erbansprüche nicht vollständig durchgesetzt werden. Eine spezialisierte anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Ihre Rechte in beiden Ländern gewahrt bleiben und Sie das Ihnen zustehende Erbe vollständig erhalten.

Leistungsbeschreibung

Die Abwicklung einer Erbschaft zwischen Deutschland und Spanien erfordert fundierte Kenntnisse beider Rechtssysteme. Ich unterstütze Sie bei der ordnungsgemäßen Nachlassabwicklung, von der Ermittlung des anwendbaren Rechts bis zur finalen Verteilung der Vermögenswerte. Dabei berücksichtige ich die Besonderheiten der europäischen Erbrechtsverordnung und stelle sicher, dass alle erforderlichen Schritte in der korrekten Reihenfolge eingeleitet werden. Meine Erfahrung mit beiden Rechtssystemen ermöglicht es, auch komplexe Konstellationen effizient und rechtssicher zu bearbeiten.

Ein gut durchdachtes Testament ist bei deutsch-spanischen Lebenssachverhalten von entscheidender Bedeutung. Ich entwickle maßgeschneiderte Testamentslösungen, die sowohl deutsches als auch spanisches Recht berücksichtigen und optimal aufeinander abstimmen. Dabei achte ich darauf, dass Pflichtteilsrechte beider Rechtssysteme beachtet, Steuerbelastungen minimiert und Vollstreckungshindernisse vermieden werden. Die Gestaltung erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche und familiären Situation, wobei ich stets die praktische Umsetzbarkeit in beiden Ländern im Blick behalte.

Die Legitimation als Erbe erfolgt in Deutschland und Spanien nach unterschiedlichen Verfahren. Während in Deutschland der Erbschein das zentrale Dokument darstellt, kennt das spanische Recht verschiedene Legitimationsformen. Ich begleite Sie durch beide Verfahren und sorge dafür, dass Sie in beiden Ländern als rechtmäßige Erben anerkannt werden. Dies umfasst die Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen, die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Gerichten sowie die Übersetzung und Beglaubigung der notwendigen Dokumente.

Die steuerlichen Auswirkungen grenzüberschreitender Erbfälle sind besonders komplex. Beide Länder erheben Erbschaftsteuer, wobei verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen und Freibeträge zu beachten sind. Ich entwickle steueroptimierte Strategien, die sowohl die deutsche Erbschaftsteuer als auch die spanische Sukzessionssteuer berücksichtigen. Dabei prüfe ich alle verfügbaren Gestaltungsmöglichkeiten, von der optimalen Reihenfolge der Nachlassabwicklung bis hin zur Nutzung von Steuerbefreiungen und -ermäßigungen in beiden Ländern.

Immobilien bilden oft den wertvollsten Teil einer grenzüberschreitenden Erbschaft. Die Übertragung von Immobilieneigentum unterliegt in beiden Ländern spezifischen Regelungen und Formalitäten. Ich begleite Sie bei allen Aspekten der Immobilienübertragung, von der notariellen Beurkundung bis zur Grundbucheintragung. Dabei berücksichtige ich steuerliche Optimierungsmöglichkeiten, prüfe Belastungen und Rechte Dritter und sorge für eine rechtssichere Eigentumsübertragung unter Beachtung beider Rechtssysteme.

Das Pflichtteilsrecht gestaltet sich bei deutsch-spanischen Erbfällen besonders komplex, da beide Rechtssysteme unterschiedliche Konzepte kennen. Während das deutsche Pflichtteilsrecht einen reinen Geldanspruch gegen die Erben vorsieht, erhält der Noterbe nach spanischem Recht grundsätzlich einen Anspruch auf einen Anteil am Nachlass, der unter bestimmten Voraussetzungen auch in Nachlassgegenständen erfüllt werden kann. Die genaue Ausgestaltung und die Höhe des Anspruchs können sich dabei je nach regionalem Recht unterscheiden. Ich berate sowohl Pflichtteilsberechtigte als auch Erben über ihre Rechte und Pflichten und entwickle Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Dabei berücksichtige ich die jeweiligen Besonderheiten und arbeite auf eine faire Lösung für alle Beteiligten hin.

Wenn es zu Streitigkeiten in einer grenzüberschreitenden Erbschaft kommt, ist schnelles und kompetentes Handeln erforderlich. Ich prüfe auch im Vorfeld die jeweilige Zuständigkeit der Gerichte wie auch das jeweils anzuwendende materielle Erbschaftsrecht. Meine Zweisprachigkeit und die Zulassung in beiden Ländern ermöglichen eine effiziente Beratung ohne zusätzliche Kommunikationshürden. Dabei strebe ich stets eine einvernehmliche Lösung an, wobei ich Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte konsequent unterstütze, wenn dies erforderlich ist.

Eine vorausschauende Planung ist bei grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten besonders wichtig. Ich erstelle rechtssichere Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die in beiden Ländern anerkannt werden. Dabei berücksichtige ich die unterschiedlichen Formerfordernisse und Rechtskonzepte beider Rechtssysteme. Die Dokumente werden so gestaltet, dass sie im Bedarfsfall in Deutschland und Spanien ohne zusätzliche Legitimationsverfahren verwendet werden können, wodurch Ihren Angehörigen unnötige Belastungen erspart bleiben.

Ich vertrete Ihre Interessen

Mein Beratungsprozess

Die Kanzlei

Als spezialisierte Rechtsanwältin für deutsch-spanisches Recht bringe ich über 30 Jahre Erfahrung in grenzüberschreitenden Rechtsfragen mit. Meine Zulassung sowohl in Deutschland als auch in Spanien ermöglicht es mir, Sie umfassend in beiden Rechtssystemen zu beraten und zu vertreten. Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die spanische Sprache kann ich alle erforderlichen Übersetzungen direkt in der Kanzlei erstellen, was Zeit spart und Kosten reduziert.
Meine Mandanten schätzen die persönliche Betreuung und die direkte Kommunikation ohne sprachliche Barrieren. Durch meine langjährige Erfahrung kenne ich die Besonderheiten beider Rechtssysteme und kann auch komplexe Sachverhalte effizient bearbeiten. Dabei lege ich großen Wert auf Transparenz bei den Kosten und eine verständliche Kommunikation rechtlicher Sachverhalte.
Die Kanzlei ist modern ausgestattet und bietet neben der persönlichen Beratung auch umfassende digitale Beratungsmöglichkeiten. Videokonferenzen über Zoom oder Microsoft Teams ermöglichen es, bundesweit und auch international tätige Mandanten optimal zu betreuen. Alle Beratungen erfolgen vertraulich und unter Beachtung der höchsten Datenschutzstandards.

Ihre Vorteile

Eine spezialisierte anwaltliche Beratung bei deutsch-spanischen Erbschaftsfragen bietet Ihnen entscheidende Vorteile gegenüber einer allgemeinen Rechtsberatung. Die Kenntnis beider Rechtssysteme verhindert kostspielige Fehler und Verzögerungen, die bei unspezialisierten Beratern häufig auftreten. Durch die Möglichkeit der direkten Kommunikation mit spanischen Behörden und Gerichten in der Landessprache werden Missverständnisse vermieden und Verfahren beschleunigt.

Die Kombination aus anwaltlicher Beratung und Übersetzungsdienstleistungen aus einer Hand spart Zeit und Kosten. Sie haben nur einen Ansprechpartner für alle rechtlichen und sprachlichen Aspekte Ihres Falls. Zudem ermöglicht die digitale Beratung eine flexible Betreuung, unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort.

Häufig gestellte Fragen

Seit 2015 gilt grundsätzlich das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. EU-Bürger können jedoch durch Testament das Recht ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Die Rechtswahl muss ausdrücklich und eindeutig erfolgen.

Grundsätzlich können sowohl Deutschland als auch Spanien Erbschaftsteuer erheben. Ein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsteuer besteht zwischen Deutschland und Spanien nicht, sodass es zu einer doppelten Besteuerung kommen kann. Teilweise sieht das deutsche Recht nach § 21 ErbStG die Möglichkeit der Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf Antrag vor.

Nicht zwingend. In Spanien gibt es verschiedene Legitimationsmöglichkeiten. Oft ist ein europäisches Nachlasszeugnis praktischer als ein deutscher Erbschein.

Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab. Einfache Fälle können in 3-6 Monaten abgewickelt werden, komplexere Sachverhalte benötigen oft 12-18 Monate.

Ja, deutsche Testamente werden in Spanien grundsätzlich anerkannt. Sie müssen jedoch übersetzt und teilweise durch zusätzliche Dokumente ergänzt werden.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des Falls. Eine Erstberatung biete ich für 250 Euro zzgl. Mehrwertsteuer an. Für die weitere Betreuung sind auch Stunden- oder Pauschalhonorare möglich.

Die Beratung erfolgt wahlweise persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz über Zoom oder Microsoft Teams. Alle erforderlichen Dokumente können digital übermittelt werden.

Das spanische Pflichtteilsrecht („legítima“) räumt nahen Angehörigen einen Mindestanspruch am Nachlass ein. Die genaue Ausgestaltung reicht je nach Region von einem Anspruch auf Nachlassgegenstände bis zu einem Ausgleichsanspruch in Geld. Im deutschen Recht ist der Pflichtteilsanspruch stets ein reiner Geldanspruch.

In vielen Fällen ist dies nicht erforderlich. Durch Vollmachten und die Möglichkeit der konsularischen Beurkundung können viele Schritte von Deutschland aus erledigt werden.

Es gilt die gesetzliche Erbfolge des anwendbaren Rechts. Bei deutsch-spanischen Sachverhalten kann dies zu komplexen Rechtsfragen führen, die einer fachkundigen Klärung bedürfen.

,,Die zunehmende Vereinheitlichung verschiedener Rechtsgebiete in der Europäischen Union (…) sind Herausforderungen, die eine spezialisierte Beratung und auch besondere fachliche Sprachkenntnisse unentbehrlich machen.“

Ana Hidalgo, Rechtsanwältin