Anwalt spanisches Erbrecht München
Spezialisierte Beratung bei deutsch-spanischen Erbschaftsfragen - deutschlandweit verfügbar
Ihre Erbansprüche durchsetzen
- Über 30 Jahre Erfahrung im spanischen Erbrecht
- Zulassung in Deutschland und Spanien
- Digitale Beratungsmöglichkeiten bundesweit
Stehen Sie vor einem komplexen spanischen Erbfall? Haben Sie spanisches Vermögen geerbt oder müssen eine Erbschaft nach spanischem Erbrecht abwickeln?
Spanische Erbfälle gehören zu den komplexesten Bereichen des internationalen Privatrechts. Die Unterschiede zwischen deutschem und spanischem Erbrecht sind gravierend, regionale Besonderheiten in Spanien verkomplizieren die Situation zusätzlich, und ohne fundierte Kenntnisse können erhebliche Vermögensverluste entstehen. Das spanische Pflichtteilsrecht ist wesentlich restriktiver als das deutsche, die Erbschaftsteuer variiert drastisch zwischen den autonomen Gemeinschaften, und Verfahrensfehler können zu unwiderruflichen Nachteilen führen. Eine spezialisierte anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Ihre Rechte optimal gewahrt und alle Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Leistungsbeschreibung
Beratung zum anwendbaren Erbrecht bei deutsch-spanischen Sachverhalten
Die Bestimmung des anwendbaren Erbrechts ist bei deutsch-spanischen Sachverhalten von entscheidender Bedeutung für den gesamten Erbfall. Seit Inkrafttreten der EU-ErbVO (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) für Todesfälle ab dem 17.08.2015 gilt grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Ich analysiere Ihre individuelle Situation und prüfe, welches Erbrecht zur Anwendung kommt oder durch Rechtswahl bestimmt werden kann. Dabei berücksichtige ich nicht nur die europarechtlichen Vorgaben, sondern auch die praktischen Auswirkungen auf Pflichtteilsrechte, Testamentsgestaltung und steuerliche Belastung. Meine Expertise in beiden Rechtssystemen ermöglicht eine fundierte Beratung über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsordnung für Ihren konkreten Fall.
Testamentsgestaltung nach spanischem Erbrecht
Die Erstellung eines rechtssicheren Testaments nach spanischem Erbrecht erfordert fundierte Kenntnisse der regionalen Besonderheiten und pflichtteilsrechtlichen Beschränkungen. Ich entwickle maßgeschneiderte Testamentslösungen, die sowohl die spanischen Formvorschriften erfüllen als auch Ihre persönlichen Wünsche optimal umsetzen. Dabei berücksichtige ich die Besonderheiten des spanischen Pflichtteilsrechts („legítima“), das die Verteilung des Nachlasses deutlich stärker bindet als das deutsche Recht und im Código Civil wie folgt ausgestaltet ist: Die legítima estricta (ein Drittel), mejora (ein weiteres Drittel zur Begünstigung bestimmter Abkömmlinge), und das frei verfügbare Drittel (tercio de libre disposición). Zu beachten ist, dass autonome Regionen wie Katalonien abweichende Regelungen vorsehen. Die Testamentsgestaltung erfolgt unter Beachtung steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten und in Koordination mit eventuell vorhandenen deutschen Testamenten.
Abwicklung spanischer Erbschaftsverfahren
Die Abwicklung eines spanischen Erbschaftsverfahrens unterscheidet sich fundamental von deutschen Verfahren und erfordert die Beachtung strenger Fristen und Formalitäten. Ich übernehme die vollständige Koordination des Verfahrens, von der Beschaffung der erforderlichen Dokumente über die notarielle Erbschaftsannahme bis zur Grundbucheintragung. Meine Erfahrung mit spanischen Notaren, Steuerbehörden und Grundbuchämtern gewährleistet eine effiziente Abwicklung. Dabei achte ich besonders auf die Einhaltung der sechsmonatigen Frist für die Erbschaftsteueranmeldung und alle anderen verfahrensrechtlichen Termine, deren Versäumung zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen kann.
Steueroptimierung bei spanischen Erbfällen
Die steuerliche Optimierung spanischer Erbfälle erfordert detaillierte Kenntnisse sowohl des spanischen als auch des deutschen Steuerrechts. Spanien erhebt seine Erbschaftsteuer regional mit dramatischen Unterschieden zwischen den autonomen Gemeinschaften – von praktischer Steuerfreiheit in Madrid bis zu Steuersätzen von über 30% in anderen Regionen. Ich entwickle Strategien zur Minimierung der Gesamtsteuerlast unter Berücksichtigung beider Steuersysteme. Da kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien für Erbschaftsteuern existiert, kann es zu einer doppelten Belastung kommen, die durch geschickte Gestaltung reduziert werden kann. Die Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer nach § 21 ErbStG ist möglich, jedoch nur für in Spanien belegenes Auslandsvermögen und maximal bis zur Höhe des auf das Auslandsvermögen entfallenden Anteils der deutschen Steuer.
Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzung in Spanien
Das spanische Pflichtteilsrecht unterscheidet sich grundlegend vom deutschen System und lässt dem Erblasser deutlich weniger Gestaltungsfreiheit. Während deutsche Pflichtteilsberechtigte nur einen Geldanspruch haben, reserviert das spanische System zwei Drittel des Nachlasses für die legítima der Abkömmlinge. Ich berate sowohl Erblasser bei der Testamentsgestaltung unter Beachtung der Pflichtteilsbindung als auch Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Besonders komplex wird die Situation bei gemischten deutsch-spanischen Familien oder wenn Schenkungen zu Lebzeiten die Pflichtteilsberechnung beeinflussen. Meine Beratung berücksichtigt auch die regionalen Unterschiede – in Katalonien beträgt die legítima nur ein Viertel, in anderen Regionen gelten abweichende Regelungen.
Immobilienerbschaften in Spanien
Immobilien bilden oft den wertvollsten Teil eines Nachlasses und unterliegen besonderen rechtlichen und steuerlichen Regelungen. Die Übertragung von Immobilieneigentum in Spanien erfordert die Beachtung verschiedener Steuern und Gebühren, von der Erbschaftsteuer bis zur kommunalen Wertzuwachssteuer (Plusvalía). Ich begleite Sie bei allen Schritten der Immobilienerbschaft, von der Bewertung über die steuerliche Anmeldung bis zur Grundbuchberichtigung. Dabei prüfe ich auch mögliche Belastungen der Immobilie und kläre alle Fragen zur künftigen Nutzung, sei es Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf. Die steuerlichen Auswirkungen der jeweiligen Nutzungsart werden von Anfang an in die Planung einbezogen.
Erbauseinandersetzung bei spanischen Nachlässen
Wenn mehrere Erben einen spanischen Nachlass gemeinsam geerbt haben, ist eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erforderlich. Das spanische Recht drängt stärker auf eine zügige Teilung als das deutsche System und stellt verschiedene Verfahren zur Verfügung. Ich unterstütze Sie bei der einvernehmlichen Auseinandersetzung und entwickle Lösungen, die sowohl rechtlich als auch steuerlich optimal sind. Dabei können sowohl die Realteilung bei mehreren Vermögensgegenständen als auch die Übernahme durch einzelne Miterben gegen Ausgleichszahlungen sinnvoll sein. Bei streitigen Auseinandersetzungen vertrete ich Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor spanischen Gerichten.
Erbschaftsstreitigkeiten mit Spanienbezug
Erbschaftsstreitigkeiten mit Spanienbezug sind besonders komplex, da sowohl materiellrechtliche als auch verfahrensrechtliche Fragen beider Rechtssysteme zu beachten sind. Ich berate Sie in allen Arten von Erbauseiandersetzungen, von einer eventuellen Anfechtung von Testamenten über Pflichtteilsstreitigkeiten bis zu Herausgabeansprüchen. Meine Zweisprachigkeit und kulturellen Kenntnisse ermöglichen eine effektive Kommunikation mit allen Beteiligten und tragen zur Vermeidung von Missverständnissen bei. Wann immer möglich, strebe ich eine einvernehmliche Lösung an, da Gerichtsverfahren in beiden Ländern zeit- und kostenintensiv sind.
Ich vertrete Ihre Interessen
Mein Beratungsprozess
Analyse und Rechtsbestimmung
Strategieentwicklung und Gestaltung
Vollständige Betreuung bis zum Abschluss
Die Kanzlei
Als spezialisierte Rechtsanwältin für deutsch-spanisches Erbrecht mit Sitz in München bringe ich über 30 Jahre Erfahrung in grenzüberschreitenden Erbschaftsfragen mit. Meine Zulassung sowohl in Deutschland als auch in Spanien ermöglicht es mir, Sie umfassend in beiden Rechtssystemen zu beraten und zu vertreten. Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die spanische Sprache kann ich alle erforderlichen Übersetzungen direkt erstellen, was Zeit spart und Kosten reduziert.
Die Kanzlei in München ist optimal erreichbar und bietet modernste technische Ausstattung für die Bearbeitung komplexer internationaler Erbfälle. Durch die zentrale Lage in Bayern können Mandanten aus dem gesamten süddeutschen Raum optimal betreut werden. Gleichzeitig ermöglichen umfassende digitale Beratungsmöglichkeiten die bundesweite Betreuung von Mandanten. Videokonferenzen über Zoom oder Microsoft Teams haben sich besonders bewährt, wenn eine persönliche Anreise nicht möglich oder gewünscht ist.
Meine Mandanten schätzen die persönliche Betreuung und die verständliche Erklärung komplexer rechtlicher Zusammenhänge. Spanisches Erbrecht ist für deutsche Mandanten oft ungewohnt und verwirrend – ich sorge dafür, dass Sie alle Schritte verstehen und fundierte Entscheidungen treffen können. Dabei lege ich großen Wert auf Transparenz bei den Kosten und halte vereinbarte Termine und Fristen zuverlässig ein.
Ihre Vorteile
Eine spezialisierte Beratung im spanischen Erbrecht bietet Ihnen entscheidende Vorteile gegenüber einer allgemeinen erbrechtlichen Beratung. Die Kenntnis beider Rechtssysteme und der regionalen Besonderheiten in Spanien verhindert kostspielige Fehler, die bei unspezialisierten Beratern regelmäßig auftreten.
Durch die direkte Kommunikation mit spanischen Behörden, Notaren und Gerichten in der Landessprache werden Verfahren beschleunigt und Missverständnisse vermieden. Die Kombination aus anwaltlicher Beratung und Übersetzungsdienstleistungen aus einer Hand spart nicht nur Kosten, sondern gewährleistet auch die inhaltliche Qualität und rechtliche Korrektheit aller Dokumente.
Häufig gestellte Fragen
Welches Erbrecht gilt bei deutsch-spanischen Erbfällen?
Seit Inkrafttreten der EU-ErbVO (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) für Todesfälle ab dem 17.08.2015 gilt grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. EU-Bürger können jedoch durch Testament das Recht ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Diese Rechtswahl muss ausdrücklich im Testament erklärt werden (Art. 22 Abs. 2 EU-ErbVO).
Wie unterscheidet sich das spanische vom deutschen Pflichtteilsrecht?
Das spanische Pflichtteilsrecht ist wesentlich restriktiver. Während deutsche Pflichtteilsberechtigte einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Erbteils haben, reserviert das spanische System zwei Drittel des Nachlasses für die legítima der Abkömmlinge. Der Erblasser kann nur über ein Drittel frei verfügen.
Muss ich in Deutschland und Spanien Erbschaftsteuer zahlen?
Das ist möglich, da kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaftsteuern existiert. Die spanische Erbschaftsteuer kann nach § 21 ErbStG teilweise auf die deutsche Steuer angerechnet werden, aber nur für in Spanien belegenes Auslandsvermögen und unter strengen Voraussetzungen.
Wie hoch ist die spanische Erbschaftsteuer?
Das variiert drastisch nach Region. Madrid gewährt für nahe Familienangehörige weitgehende Steuerbefreiungen, sodass die Erbschaftsteuer dort häufig sehr niedrig ausfällt, während in anderen Regionen wie Katalonien Steuersätze von über 20% möglich sind. Auch der Status als Resident oder Nicht-Resident kann eine wichtige Rolle spielen.
Kann ich als Deutscher ein spanisches Testament errichten?
Ja, Sie können vor einem spanischen Notar ein Testament nach spanischem Erbrecht errichten. Dies empfiehlt sich aber nur, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben. Ansonsten empfiehlt sich eine einheitliche Regelung in einem einzigen Testament.
Wie lange dauert die Abwicklung einer spanischen Erbschaft?
Bei vollständigen Unterlagen und einfachen Sachverhalten 6-12 Monate. Die wichtigste Frist ist die sechsmonatige Erbschaftsteuerfrist, die um weitere sechs Monate verlängert werden kann, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Komplexere Fälle oder fehlende Dokumente können die Dauer erheblich verlängern.
Was kostet die Beratung bei spanischen Erbschaftsfragen?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des Falls. Eine Erstberatung biete ich für 250 Euro zzgl. Mehrwertsteuer an. Für die weitere Betreuung sind Stunden- oder Pauschalhonorare je nach Aufwand möglich.
Benötige ich für spanische Erbfälle einen deutschen Erbschein?
Nicht zwingend. Das Europäische Nachlasszeugnis nach EU-ErbVO wird in allen beteiligten EU-Staaten (außer Irland und Dänemark) als Nachweis der Erbenstellung anerkannt. Ein deutscher Erbschein reicht in Spanien meist nicht aus; er muss übersetzt, mit Apostille versehen werden und wird oft von spanischen Banken nicht anerkannt.
Was passiert, wenn ich die spanische Erbschaftsteuerfrist versäume?
Es fallen Säumniszuschläge an: 5% -10% bei Verspätung bis zu sechs Monaten, danach 15% plus Zinsen. Eine nachträgliche Anmeldung ist möglich, aber mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Kann ich eine spanische Erbschaft ausschlagen?
Ja, aber die Ausschlagung muss wirksam erklärt werden. Nach der EU-ErbVO hängt die Wirksamkeit davon ab, dass die Ausschlagung form- und fristgerecht erfolgt – entweder nach den Regeln am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Ort des Nachlasses (Art. 13, 28, 29 EU-ErbVO). Eine in Deutschland erklärte Ausschlagung kann in Spanien anerkannt werden, muss aber auch den dortigen Anforderungen gerecht werden.
,,Die zunehmende Vereinheitlichung verschiedener Rechtsgebiete in der Europäischen Union (…) sind Herausforderungen, die eine spezialisierte Beratung und auch besondere fachliche Sprachkenntnisse unentbehrlich machen.“
Ana Hidalgo, Rechtsanwältin