Internationales Privatrecht

Wichtig ist bei grenzüberschreitenden Rechtsfällen herauszufinden wann welche Rechtsordung der jeweils betroffenen Länder zur Anwendung kommt und welche Gerichte zuständig sind.

Int. privatrecht

Sachverhalte mit Auslandsberührung

Im Internationalen Privatrecht geht es um die Anwendung von Rechtsregeln, die festlegen, welche von mehreren möglichen nationalstaatlichen Privatrechtsordnungen in einem Kollisionsfall angewandt wird. Es geht somit um die Frage, welches Recht auf Sachverhalte mit Auslandsberührung anwendbar ist und die anschließende Klärung, welches Gericht im Streitfall zuständig wäre.

Schwerpunkte im Int. Privatrecht

Im Internationalen Privatrecht geht es um die Anwendung von Rechtsregeln, die festlegen, welche von mehreren möglichen nationalstaatlichen Privatrechtsordnungen in einem Kollisionsfall angewandt wird. Es geht somit um die Frage, welches Recht auf Sachverhalte mit Auslandsberührung anwendbar ist und die anschließende Klärung, welches Gericht im Streitfall zuständig wäre. Auch können in bestimmten Fällen die Gerichte verschiedener Staaten zuständig sein, so dass eine eingehende Prüfung der Zuständigkeit unter Umständen  entscheidende Vorteile gewährt.

Im Internationalen Privatrecht geht es nicht unmittelbar um die Lösung von Rechtsstreitigkeiten, sondern vielmehr um die Prüfung anhand verschiedener involvierter Rechtsordnungen, welches nationale Sachrecht auf einen Fall mit Auslandsbezug anwendbar ist. Dies nennt man auch Kollissionsrecht oder Internationales Privatrecht (IPR) , da verschiedene Rechtsordnung zur Anwendung kommen könnten und man  anhand der jeweiligen Rechtsordnungen und deren Verweise klären muss, wann das Recht eines Landes Vorrang gegenüber dem eines anderen Landes hat.

Neben den nationalen IPR – Regelungen gibt es auch eine Vielzahl von Staatsverträgen, die das anzuwendende Sachrecht bestimmen und möglicherweise dem nationalen Recht vorgehen. 

Für die Klärung der Frage,  welches nationale Recht auf einen internationalen Sachverhalt Anwendung findet, müssen oftmals Rechtsgutachten erstellt werden. Die Fertigung von Rechtsgutachten in deutscher Sprache zum spanischen Recht für die Verwendung bei Gerichten und Notaren in Deutschland so wie auch von Rechtsgutachten in spanischer Sprache zum deutschen Recht für die Verwendung bei Gerichten, Grundbuchämtern und Notaren in Spanien ist ebenfalls ein Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Zudem biete ich Beratung zum spanischen Prozessrecht, insbesondere zu Themen wie Pfändung von Grundstücken, Zwangsversteigerung und des Teilungsversteigerungsverfahrens in Spanien an, sowie Unterstützung beim Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel.

Kenntnisse im internationalen Erbrecht sind für alle im Erbrecht tätigen Rechtsanwälte unverzichtbar, denn die Zahl der Erbfälle mit Auslandsberührung nimmt fortlaufend zu. Für einen Großteil der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat die EU-Erbrechtsverordnung das Internationale Privatrecht harmonisiert und umfassend geregelt.

Die Bearbeitung internationaler Erbfälle bedarf daher umfassender Kenntnisse der EU-Erbrechtsverordnung und deren praktischer Anwendung, auch in den Fällen, in denen das Recht von Drittstaaten durch den Erbfall betroffen sein kann. Insbesondere bei der Nachlassberatung sind viele Faktoren zu berücksichtigen, wie zum Beispiel auch das anzuwendende Güterrecht, das für die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge sehr wichtig ist.  Somit gilt es insbesondere durch Kenntnis und Anwendung verschiedener Rechtsordnungen für den Erblasser eine optimale Lösung zu erreichen.

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Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Einzelfall kann auch ein Honorar auf Stundenbasis vereinbart werden.

,,Die zunehmende Vereinheitlichung verschiedener Rechtsgebiete in der Europäischen Union (…) sind Herausforderungen, die eine spezialisierte Beratung und auch besondere fachliche Sprachkenntnisse unentbehrlich machen.“

Ana Hidalgo, Rechtsanwältin