Was kostet ein Testament in Spanien? Preise, Gebühren und Kostenvergleich

Ein notarielles Testament in Spanien kostet zwischen 40 und 150 Euro, abhängig von der Komplexität. Handschriftliche Testamente sind bei Errichtung kostenfrei, verursachen aber Validierungskosten von 200-600 Euro nach dem Erbfall. Bei deutsch-spanischen Fällen mit Beratung sollten Sie 600-1.500 Euro einplanen. Die Investition lohnt sich durch Rechtssicherheit und Vermeidung teurer Folgekosten.

Inhalts­verzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

Transparenz bei den Testamentskosten

„Was kostet es, ein Testament in Spanien zu errichten?“ Diese Frage höre ich als Anwältin für deutsch-spanisches Erbrecht fast täglich. Viele Menschen scheuen den Gang zum Notar aus Sorge vor hohen Kosten, dabei sind die Gebühren für ein spanisches Testament überschaubar und transparent geregelt.

Die Kosten für ein Testament in Spanien hängen von mehreren Faktoren ab: der gewählten Testamentsform, der Komplexität der Regelungen, der Region und eventuellen Zusatzleistungen wie Übersetzungen oder anwaltlicher Beratung. Während ein einfaches notarielles Testament bereits ab 40 Euro erhältlich ist, können komplexere Gestaltungen mit internationalen Bezügen mehrere hundert Euro kosten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über alle Kosten, die bei der Errichtung, Hinterlegung und späteren Abwicklung eines Testaments in Spanien anfallen. Sie erfahren, welche Gebühren unvermeidlich sind, wo Sie sparen können und warum die Investition in ein ordnungsgemäßes Testament später hohe Folgekosten vermeidet.

Notarielle Testamente: Gebührenstruktur

Grundgebühren für einfache Testamente

Ein einfaches notarielles Testament (testamento abierto) in Spanien kostet in der Regel zwischen 40 und 80 Euro. Diese Grundgebühr umfasst die Beurkundung durch den Notar, die rechtliche Prüfung der Verfügungen, die Protokollierung im notariellen Register und die automatische Meldung an das zentrale Testamentsregister in Madrid. Die Kosten sind gesetzlich im Notariatsgebührentarif (Arancel Notarial) geregelt und damit für alle Notare in Spanien weitgehend einheitlich.

Ein „einfaches“ Testament liegt vor, wenn Sie beispielsweise Ihren Ehepartner und Ihre Kinder als Erben einsetzen, einige Vermächtnisse anordnen oder die gesetzliche Erbfolge nur geringfügig modifizieren. Die Gebühr deckt üblicherweise bis zu drei Seiten Testamentstext ab. Bei einfachen Familienverhältnissen und klaren Vermögensverhältnissen reicht dies in aller Regel aus.

Komplexere Testamente und Mehrkosten

Komplexere Testamente mit umfangreichen Regelungen kosten zwischen 80 und 150 Euro. Als komplex gelten Testamente, die besondere Anordnungen enthalten wie Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, detaillierte Vermächtnisse für mehrere Personen, Auflagen und Bedingungen, Teilungsanordnungen für Immobilien oder Unternehmen oder umfangreiche internationale Bezüge mit Rechtswahl. Je mehr Seiten das Testament umfasst und je aufwendiger die rechtliche Prüfung, desto höher die Notargebühr.

Einige Notare berechnen einen Aufschlag für Testamente in Fremdsprachen oder mit Übersetzung. Wenn Sie als Deutscher ein Testament auf Spanisch und Deutsch wünschen, können zusätzliche 50-100 Euro für die zweisprachige Beurkundung anfallen. Manche Notare arbeiten mit vereidigten Übersetzern zusammen, deren Honorar dann separat zu zahlen ist.

Regionale Unterschiede

Die Notargebühren sind zwar gesetzlich geregelt, unterliegen aber gewissen regionalen Schwankungen. In Großstädten wie Madrid, Barcelona oder Valencia liegen die Gebühren tendenziell am oberen Ende der Spanne (70-150 Euro), während sie in ländlichen Regionen oft günstiger sind (40-70 Euro). Diese Unterschiede erklären sich durch unterschiedliche Bürokosten und die allgemeine Preisstruktur in der jeweiligen Region. Auch zwischen den autonomen Regionen können leichte Unterschiede bestehen, da einige Regionen eigene Zusatzgebühren für bestimmte notarielle Dienstleistungen erheben dürfen. In der Praxis sind diese Unterschiede bei Testamenten aber minimal.

Ein notarielles Testament kostet in Spanien deutlich weniger als in Deutschland – eine lohnende Investition für klare Verhältnisse.

Handschriftliche Testamente: Kosten und Folgekosten

Errichtungskosten: Null Euro

Ein handschriftliches Testament (testamento ológrafo) verursacht bei der Errichtung keine Kosten. Sie schreiben es selbst zu Hause, benötigen weder Notar noch Anwalt, und es entstehen keine Gebühren für Formulare oder Registrierung. Auf den ersten Blick erscheint dies als kostengünstigste Option – doch der Schein trügt. Die Ersparnis bei der Errichtung wird durch hohe Folgekosten nach dem Erbfall mehr als aufgewogen. Ein handschriftliches Testament muss nach Ihrem Tod einem aufwendigen gerichtlichen Validierungsverfahren unterzogen werden, das erhebliche Kosten verursacht.

Validierungskosten

Nach dem Erbfall muss ein handschriftliches Testament beim zuständigen Gericht oder Notar eingereicht und validiert werden. Die Gebühren für die Validierung eines handschriftlichen Testaments (expediente de adveración) richten sich nach regionalen Tarifen und dem Nachlasswert. Üblicherweise liegen die Kosten bei einem Standardverfahren ohne Streit zwischen 200 und 600 Euro. Diese Kosten setzen sich zusammen aus den Gerichtsgebühren, die grundsätzlich nach regionalen Tarifen und dem Nachlasswert berechnet werden – eine feste Quote von 0,5-1% kann eine grobe Orientierung bieten, trifft jedoch nicht immer exakt zu. Hinzu kommen Kosten für die Zeugenvernehmung, da mindestens drei Zeugen die Handschrift bestätigen müssen, sowie eventuelle Gutachterkosten bei Zweifeln an der Echtheit und Anwaltskosten, da in Spanien für Gerichtsverfahren Anwaltszwang besteht.

Wenn das Gericht Zweifel an der Echtheit des Testaments hat, können zusätzliche Kosten für graphologische Gutachten entstehen (300-800 Euro). Bei Streitigkeiten zwischen den Erben über die Gültigkeit des Testaments können die Kosten schnell mehrere tausend Euro erreichen.

Risiko der Nichtanerkennung

Das größte finanzielle Risiko eines handschriftlichen Testaments ist die mögliche Nichtanerkennung. Wenn das Gericht Formfehler feststellt (fehlendes oder unvollständiges Datum, nicht vollständig handschriftlich, fehlende Unterschrift), wird das Testament für ungültig erklärt. In diesem Fall waren alle Validierungskosten umsonst, und es tritt gesetzliche Erbfolge ein. Die Erben haben dann möglicherweise hohe Anwalts- und Gerichtskosten ausgegeben, ohne dass das Testament wirksam geworden ist.

Ein handschriftliches Testament spart bei der Errichtung Geld, verursacht aber später oft höhere Kosten als ein notarielles Testament gekostet hätte.

Zusätzliche Kosten und Dienstleistungen

Anwaltliche Beratung vor Testamentserrichtung

Viele Menschen lassen sich vor der Testamentserrichtung anwaltlich beraten, um sicherzustellen, dass ihre Wünsche rechtlich korrekt umgesetzt werden und steuerlich optimiert sind. Eine anwaltliche Erstberatung kostet in Spanien typischerweise zwischen 150 und 300 Euro für eine ein- bis zweistündige Besprechung. Umfangreichere Beratungen bei komplexen Vermögensverhältnissen können 500-1.000 Euro kosten.

Die Kosten hängen ab von der Komplexität Ihrer Vermögens- und Familienverhältnisse, internationalen Bezügen (deutsch-spanische Erbfälle erfordern Kenntnisse beider Rechtssysteme), steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten und der Erfahrung des Anwalts. Bei deutsch-spanischen Erbfällen ist eine spezialisierte Beratung besonders wertvoll, da sie spätere Probleme bei der Nachlassabwicklung vermeiden kann.

Übersetzungskosten

Wenn Sie ein deutsches Testament haben und in Spanien Vermögen besitzen, benötigen Sie nach dem Erbfall eine beglaubigte Übersetzung. Eine beglaubigte Übersetzung eines Testaments durch einen vereidigten Übersetzer kostet je nach Umfang 80-200 Euro (typischerweise 40-60 Euro pro Seite). Bei umfangreichen Testamenten mit vielen Seiten können die Kosten entsprechend steigen. Wenn Sie bereits bei der Testamentserrichtung eine spanische Version anfertigen lassen, können Sie diese Kosten später sparen.

Registerauskünfte und Abschriften

Nach dem Erbfall fallen weitere kleinere Kosten an. Eine Auskunft aus dem spanischen Testamentsregister (Registro de Actos de Última Voluntad) kostet etwa 4 Euro und ist für die Nachlassabwicklung zwingend erforderlich. Eine beglaubigte Abschrift des Testaments vom Notar kostet 30-60 Euro, je nach Umfang. Bei mehreren Erben benötigt jeder eine eigene Abschrift, was die Kosten entsprechend multipliziert.

Änderungen und Widerrufe

Wenn Sie Ihr Testament später ändern oder widerrufen möchten, fallen erneut Notarkosten an. Ein Widerruf oder eine Änderung eines bestehenden Testaments kostet etwa 40-80 Euro, also ähnlich viel wie die ursprüngliche Errichtung. Bei umfangreichen Änderungen kann es sinnvoller sein, ein komplett neues Testament zu errichten, was dann wieder die vollen Gebühren auslöst.

Kostenvergleich: Spanien vs. Deutschland

Notarielle Testamente im Vergleich

Die Kosten für notarielle Testamente unterscheiden sich zwischen Spanien und Deutschland erheblich. In Spanien kostet ein einfaches notarielles Testament 40-80 Euro, ein komplexes Testament 80-150 Euro, und die Hinterlegung ist in den Notarkosten enthalten. In Deutschland hingegen richtet sich die Gebühr nach dem Vermögenswert (nach GNotKG): Bei 50.000 Euro Vermögen etwa 165 Euro, bei 200.000 Euro etwa 435 Euro, bei 500.000 Euro etwa 935 Euro. Hinzu kommt die Hinterlegung beim Nachlassgericht für 75 Euro plus 18 Euro Registergebühr.

Deutsche Notargebühren sind also vermögensabhängig und können bei größeren Vermögen deutlich höher ausfallen. Spanische Notargebühren sind dagegen weitgehend pauschal und vom Vermögenswert unabhängig – ein erheblicher Vorteil für vermögende Erblasser.

Gesamtkostenbetrachtung

Bei einem deutsch-spanischen Erbfall sollten Sie die Gesamtkosten beider Systeme berücksichtigen. Wenn Sie sowohl in Deutschland als auch in Spanien ein Testament errichten, addieren sich die Kosten: deutsches Testament 165-935 Euro (je nach Vermögen) plus spanisches Testament 40-150 Euro ergibt Gesamtkosten von 205-1.085 Euro. Hinzu kommen eventuelle Beratungskosten (300-1.000 Euro) und Übersetzungen (80-200 Euro).

Ein einziges Testament mit unklarem internationalen Bezug kann nach dem Erbfall Mehrkosten von mehreren tausend Euro verursachen durch Rechtsstreitigkeiten über das anwendbare Recht, aufwendige Übersetzungen und Legalisierungen, Verzögerungen bei der Nachlassabwicklung und mögliche Doppelbesteuerung.

Die Investition in ein Testament, das auch im Ausland gilt zahlt sich durch reibungslose Nachlassabwicklung vielfach aus.

Steuerliche Aspekte: Erbschaftsteuer ist keine Testamentskosten

Wichtige Abgrenzung

Viele Menschen verwechseln die Kosten für die Testamentserrichtung mit der späteren Erbschaftsteuer. Die Erbschaftsteuer ist keine Kosten des Testaments, sondern eine Steuer auf den Vermögensübergang nach dem Tod. Sie fällt unabhängig davon an, ob ein Testament existiert oder nicht.

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt ab vom Wert des geerbten Vermögens, dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe, der autonomen Region in Spanien (große regionale Unterschiede bei Freibeträgen und Steuersätzen) und vorhandenen Steuerbefreiungen (z.B. für den Hauptwohnsitz). Ein Testament kann jedoch indirekt die Steuerlast beeinflussen, indem es steueroptimierte Verteilungen vorsieht, Freibeträge optimal nutzt oder Vermächtnisse statt Erbschaft anordnet.

Steueroptimierung durch Testament

Eine professionelle Testamentsgestaltung kann die Erbschaftsteuerbelastung erheblich reduzieren. Beispielsweise können durch geschickte Nutzung von Freibeträgen, zeitversetzte Vermögensübertragungen (Schenkungen zu Lebzeiten kombiniert mit Testamentsverfügungen), Nießbrauchsregelungen oder optimierte Vermächtnisgestaltung Steuern gespart werden. Die Kosten für eine steueroptimierte Testamentsberatung (500-1.000 Euro) können sich durch Steuerersparnis schnell amortisieren – oft im fünf- oder sechsstelligen Bereich bei größeren Vermögen.

Versteckte Kosten und häufige Kostenfallen

Kosten bei fehlerhaften Testamenten

Ein häufig unterschätzter Kostenfaktor sind Fehler im Testament, die später zu Streitigkeiten führen. Ein Testament mit Formfehlern, unklaren Formulierungen oder widersprüchlichen Verfügungen kann nach dem Erbfall enorme Folgekosten verursachen. Gerichtsverfahren zur Testamentsauslegung kosten schnell 5.000-20.000 Euro pro Partei. Streitigkeiten zwischen Erben über unklare Testamentsformulierungen können Jahre dauern und Anwaltskosten im fünfstelligen Bereich verursachen. Bei ungültigen Testamenten sind alle Errichtungskosten verloren, und es tritt gesetzliche Erbfolge ein.
Eine professionelle Testamentserrichtung mit anwaltlicher Beratung mag zunächst 500-1.000 Euro kosten, verhindert aber Folgekosten von zehntausenden Euro.

Kosten durch fehlende Rechtswahl

Bei deutsch-spanischen Erbfällen ohne klare Rechtswahl im Testament können erhebliche Zusatzkosten entstehen. Wenn unklar ist, welches Recht gilt, müssen Gutachten zum internationalen Privatrecht eingeholt werden (1.000-3.000 Euro), es kann zu parallelen Verfahren in beiden Ländern kommen (Verdopplung aller Kosten), die Nachlassabwicklung verzögert sich um Monate oder Jahre (Wertverlust bei Immobilien), und es besteht Unsicherheit über Pflichtteilsrechte und Steuerbelastung.

Eine klare Rechtswahlklausel im Testament kostet nichts extra, spart aber diese enormen Folgekosten.

Kosten durch unkoordinierte Testamente

Wenn in Deutschland und Spanien zwei Testamente mit widersprüchlichem Inhalt existieren, entstehen nach dem Erbfall Kosten für die Klärung, welches Testament Vorrang hat (Rechtsgutachten 2.000-5.000 Euro), mögliche Anfechtungsverfahren in beiden Ländern und langwierige Abstimmungen zwischen deutschen und spanischen Behörden.

Die größten Kosten entstehen nicht bei der Testamentserrichtung, sondern durch Fehler, die später aufwendig korrigiert werden müssen.

Kosten-Nutzen-Analyse: Lohnt sich die Investition?

Was ein ordnungsgemäßes Testament spart

Die Investition in ein professionell erstelltes notarielles Testament zahlt sich mehrfach aus. Bei der Nachlassabwicklung entfallen das gerichtliche Validierungsverfahren (Ersparnis 200-600 Euro) und aufwendige Echtheitsprüfungen. Die Abwicklung erfolgt deutlich schneller, was bei vermieteten Immobilien oder Unternehmen wichtig ist. Es gibt weniger Streitpotenzial zwischen den Erben, da die Regelungen klar sind, und die Anfechtungsgefahr ist minimal, da notarielle Testamente schwerer anfechtbar sind als handschriftliche.

Steuerlich können durch optimierte Testamentsgestaltung oft fünf- oder sechsstellige Beträge gespart werden – besonders bei größeren Vermögen oder ungünstigen Verwandtschaftsverhältnissen. Die emotionale Belastung der Erben wird reduziert, da klare Regelungen Streit vermeiden. Dies lässt sich zwar nicht in Euro beziffern, ist aber für viele Familien unbezahlbar wertvoll.

Wann sich anwaltliche Beratung besonders lohnt

Eine anwaltliche Beratung vor der Testamentserrichtung (Kosten 300-1.000 Euro) lohnt sich besonders bei Vermögen über 200.000 Euro (Potenzial für erhebliche Steueroptimierung), internationalen Bezügen (komplexe Rechtswahl- und Koordinationsfragen), komplexen Familienverhältnissen (Patchwork-Familien, mehrere Ehen, nichteheliche Kinder), Unternehmernachfolge (besondere erbrechtliche und steuerliche Herausforderungen) oder Immobilienvermögen in mehreren Ländern.

Die Beratungskosten amortisieren sich meist schon durch eine einzige vermiedene Rechtsstreitigkeit oder durch steuerliche Optimierung. Bei einem Vermögen von 500.000 Euro können durch geschickte Testamentsgestaltung leicht 50.000-100.000 Euro Erbschaftsteuer gespart werden – ein Vielfaches der Beratungskosten.

Praktische Spartipps ohne Qualitätsverlust

Wie Sie Kosten senken können

Es gibt legitime Möglichkeiten, die Testamentskosten zu senken, ohne die Qualität zu gefährden. Bei einfachen Verhältnissen kann ein notarielles Testament ohne vorherige anwaltliche Beratung ausreichen – spanische Notare sind rechtlich geschult und können einfache Testamente kompetent beurkunden. Bereiten Sie die Testamentserrichtung gut vor: Je klarer Ihre Vorstellungen, desto weniger Zeit benötigt der Notar oder Anwalt. Bei koordinierten deutsch-spanischen Testamenten können Sie Übersetzungskosten sparen, indem Sie ein Testament gleich zweisprachig ausstellen lassen.

Vermeiden Sie dagegen falsche Sparsamkeit. Ein handschriftliches Testament ist nur scheinbar günstiger – die Folgekosten sind meist höher als die gesparten Notarkosten. Verzichten Sie nicht bei komplexen Verhältnissen auf anwaltliche Beratung – die Risiken sind zu hoch. Ändern Sie Testamente nicht ständig, da jede Änderung Kosten verursacht – überlegen Sie gut, bevor Sie ein Testament errichten.

Kosten transparent erfragen

Fragen Sie vor der Beauftragung nach den Kosten. Seriöse Notare und Anwälte nennen Ihnen transparent die voraussichtlichen Gebühren. Bei Notaren können Sie nach dem Gebührentarif (Arancel) fragen und sich die Kosten für Ihr konkretes Testament nennen lassen. Bei Anwälten sollten Sie einen Kostenvoranschlag für die Beratung einholen und klären, ob die Erstberatung pauschal oder nach Stunden abgerechnet wird. Klären Sie auch, welche Nebenkosten (Übersetzungen, Beglaubigungen etc.) zusätzlich anfallen können.

Transparente Kostenplanung gibt Sicherheit und vermeidet unangenehme Überraschungen.

Kostenübersicht: Alle Posten im Überblick

Errichtungskosten

Für ein notarielles Testament in Spanien fallen folgende Kosten an: Einfaches Testament 40-80 Euro, komplexes Testament 80-150 Euro, zweisprachige Beurkundung (optional) plus 50-100 Euro. Anwaltliche Beratung (optional, aber empfohlen bei komplexen Fällen) kostet 150-1.000 Euro je nach Aufwand. Ein handschriftliches Testament hat keine Errichtungskosten, aber Validierungskosten nach Erbfall von 200-600 Euro.

Laufende Kosten und Änderungen

Für die Registrierung im Testamentsregister fallen keine Kosten an (automatisch und kostenfrei). Änderungen oder Widerruf eines Testaments kosten 40-80 Euro pro Änderung. Die Aufbewahrung beim Notar ist ebenfalls kostenfrei (keine laufenden Gebühren).

Kosten nach dem Erbfall

Nach dem Erbfall entstehen folgende Kosten: Registerauskunft etwa 4 Euro, beglaubigte Testamentsabschrift 30-60 Euro pro Exemplar, Übersetzung (bei deutschen Testamenten) 80-200 Euro, gerichtliche Validierung (nur bei handschriftlichen Testamenten) 200-600 Euro. Die Erbschaftsteuer ist separat zu betrachten und keine Testamentskosten, kann aber durch geschickte Testamentsgestaltung optimiert werden.

Zusatzkosten bei Problemen

Bei fehlerhaften oder strittigen Testamenten können erhebliche Zusatzkosten entstehen: Anfechtungsverfahren 3.000-10.000 Euro pro Partei, Gutachten (Handschrift, Rechtsfragen) 500-3.000 Euro, Rechtsstreitigkeiten zwischen Erben oft im fünfstelligen Bereich. Diese Kosten lassen sich durch professionelle Testamentserrichtung weitgehend vermeiden.

Checkliste: Budget für Testament planen

Einfacher Fall (nur Spanien, klare Verhältnisse)

Planen Sie bei einem einfachen Fall mit Vermögen nur in Spanien, klaren Familienverhältnissen und einfachen Verfügungen folgende Kosten ein: Notarielles Testament 40-80 Euro, keine anwaltliche Beratung erforderlich, keine Übersetzungskosten. Gesamtbudget beträgt 50-100 Euro.

Mittlerer Fall (deutsch-spanisch, Standardkonstellation)

Bei einem mittleren Fall mit Vermögen in Deutschland und Spanien, Standardfamilie (Ehepartner, Kinder) und gewünschter Koordination beider Testamente rechnen Sie mit: Anwaltliche Beratung 300-500 Euro, notarielles Testament Spanien 60-100 Euro, notarielles Testament Deutschland 200-500 Euro (je nach Vermögen), Übersetzung 80-150 Euro. Gesamtbudget beträgt 640-1.250 Euro.

Komplexer Fall (international, komplizierte Verhältnisse)

Bei komplexen Fällen mit Vermögen in mehreren Ländern, komplexen Familienverhältnissen (Patchwork, mehrere Ehen), Unternehmensanteilen oder großem Vermögen (über 500.000 Euro) mit Steueroptimierungsbedarf fallen folgende Kosten an: Umfassende anwaltliche Beratung 800-2.000 Euro, notarielles Testament Spanien (komplex) 100-150 Euro, notarielles Testament Deutschland 500-1.000 Euro, mehrere Übersetzungen und Beglaubigungen 200-400 Euro. Gesamtbudget beträgt 1.600-3.550 Euro.

Empfehlung

Planen Sie lieber etwas mehr Budget ein als zu wenig. Die Mehrkosten für professionelle Beratung zahlen sich durch vermiedene Fehler und Folgekosten vielfach aus. Bei Vermögen über 200.000 Euro ist eine umfassende Beratung fast immer wirtschaftlich sinnvoll.

Investition in Rechtssicherheit

Die Kosten für ein Testament in Spanien sind überschaubar und transparent. Ein einfaches notarielles Testament ist bereits ab 40 Euro erhältlich – deutlich günstiger als in Deutschland. Selbst bei komplexen internationalen Sachverhalten mit umfassender Beratung übersteigen die Gesamtkosten selten 2.000-3.000 Euro.

Diese Investition ist im Verhältnis zum Nachlasswert minimal, schafft aber maximale Rechtssicherheit. Ein professionell errichtetes Testament verhindert Streitigkeiten, verkürzt die Nachlassabwicklung und kann durch Steueroptimierung ein Vielfaches seiner Kosten einsparen.

Die größten Kosten entstehen nicht bei der ordnungsgemäßen Testamentserrichtung, sondern durch Fehler, die später korrigiert werden müssen. Gerichtsverfahren zur Testamentsauslegung, Anfechtungsklagen oder unklare internationale Zuständigkeiten können schnell fünfstellige Beträge verschlingen – ein Vielfaches dessen, was eine professionelle Testamentserrichtung gekostet hätte.

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Die Kosten für ein ordnungsgemäßes Testament sind eine Investition in den Familienfrieden und die rechtssichere Umsetzung Ihres letzten Willens. Ihre Erben werden es Ihnen danken.

Sie möchten ein Testament in Spanien errichten und wünschen eine transparente Kostenkalkulation für Ihren individuellen Fall? Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung, in der ich Ihnen genau aufschlüssele, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie optimal planen können.

Häufig gestellte Fragen

Ein einfaches notarielles Testament kostet zwischen 40 und 80 Euro beim Notar. Die Registrierung im Testamentsregister ist kostenfrei.

Weitgehend ja, da sie gesetzlich im Arancel Notarial geregelt sind. Es gibt aber leichte regionale Unterschiede von etwa ±20%.

Die Errichtung ist kostenfrei, aber die gerichtliche Validierung nach dem Erbfall kostet 200-600 Euro plus eventuelle Gutachterkosten.

Bei einfachen Verhältnissen reicht der Notar. Bei komplexen Fällen oder internationalen Bezügen ist anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Eine Testamentsänderung oder ein Widerruf kostet etwa 40-80 Euro beim Notar, also ähnlich wie die Errichtung.

Nein, in Spanien sind die Notargebühren weitgehend pauschal und nicht vermögensabhängig – anders als in Deutschland.

Eine beglaubigte Übersetzung kostet je nach Umfang 80-200 Euro (typischerweise 40-60 Euro pro Seite).

In der Regel nein. Testamentserrichtungskosten sind Privatausgaben und nicht steuerlich absetzbar.

Rechnen Sie mit Gesamtkosten von 600-1.500 Euro für koordinierte Testamente in beiden Ländern inklusive Beratung.

Ja, fast immer. Die Kosten sind minimal im Vergleich zu möglichen Folgekosten durch Fehler, Streitigkeiten oder Steuerbelastung.

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