Als in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und spanische Abogada verbinde ich die Sicht beider Rechtsordnungen. Dadurch kann ich rechtliche, sprachliche und praktische Fragen frühzeitig einordnen und Ihre Interessen in Deutschland und Spanien persönlich vertreten.
Trotz europäischer Harmonisierung gibt es im Gesellschaftsrecht in Spanien viele Besonderheiten. Wer aus Deutschland heraus in Spanien unternehmerisch tätig wird, sollte nicht nur die passende Rechtsform wählen, sondern auch Satzung, Geschäftsführung, Vollmachten, Steuerfolgen, Handelsregister, Gesellschafterbeschlüsse und spätere Haftungsfragen prüfen lassen.
Personen- und Kapitalgesellschaften
Wie in Deutschland unterscheidet auch Spanien zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den handelsrechtlichen Gesellschaften gehören insbesondere die Sociedad Colectiva, die Sociedad Comanditaria, die Sociedad de Responsabilidad Limitada und die Sociedad Anónima. Besonders häufig wählen ausländische Investoren die spanische GmbH, also die Sociedad Limitada oder S.L. Auch eine spanische GmbH mit nur einem Gesellschafter ist möglich.
Was gehört zum Gesellschaftsrecht?
GESELLSCHAFTSRECHT
Was Deutsche im spanischen Gesellschaftsrecht
beachten sollten
- Deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer sollten vor einer Gründung klären, ob eine spanische Kapitalgesellschaft, eine Betriebsstätte, ein Joint Venture oder der Erwerb einer bestehenden Gesellschaft sinnvoll ist. Im Gesellschaftsrecht in Spanien können steuerliche Folgen in Deutschland und Spanien entstehen, insbesondere bei Immobilien als Gesellschaftsvermögen, Gewinnausschüttungen, Wegzug, Doppelbesteuerung oder der Auflösung einer Gesellschaft.
- Als Anwältin mit spanisch-deutscher Doppelqualifikation erkenne ich typische Risiken früher: unklare Geschäftsführungsbefugnisse, missverständliche Satzungsregelungen, steuerliche Nebenfolgen oder Unterschiede zwischen deutschem und spanischem Registerrecht. Spanisches Gesellschaftsrecht verlangt nicht nur Sprachkenntnisse, sondern praktische Erfahrung mit den Abläufen vor Ort.
,,Die zunehmende Vereinheitlichung verschiedener Rechtsgebiete in der Europäischen Union (…) sind Herausforderungen, die eine spezialisierte Beratung und auch besondere fachliche Sprachkenntnisse unentbehrlich machen.“
Ana Hidalgo, Rechtsanwältin
Ich vertrete Ihre Interessen
30+ Jahre Erfahrung
Ich stehe Ihnen zur Seite – mit über 30 Jahren Erfahrung als erfolgreiche Rechtsanwältin.
Persönliche Beratung
Ich berate Sie immer persönlich – mit Professionalität und Erfahrung für das beste Ergebnis.
Transparente Kosten
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Einzelfall kann auch ein Honorar auf Stundenbasis vereinbart werden.
Schwerpunkte meiner Beratung
Warum Sie sich bei Frau Hidalgo beraten lassen sollten
Ich bin seit mehr als 30 Jahren anwaltlich tätig und in Deutschland sowie Spanien zugelassen. Als Rechtsanwältin und Abogada begleite ich auch Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug. Meine Tätigkeit als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für Spanisch unterstützt zudem die Bearbeitung deutsch-spanischer Dokumente und die Kommunikation mit Beteiligten in beiden Ländern.
Wenn Sie einen Rechtsanwalt in Spanien für gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche oder immobilienrechtliche Fragen suchen, unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Planung, Umsetzung und laufenden Betreuung. Die Suche nach einem Anwalt für Gesellschaftsrecht in Spanien führt häufig zu allgemeinen Informationen. Bei mir erhalten Sie eine konkrete Einschätzung Ihres Vorhabens und eine persönliche Begleitung.
Das sollten Sie wissen
Gesellschaftsrecht in Spanien sollte immer gemeinsam mit steuerlichen, registerrechtlichen und praktischen Fragen betrachtet werden. Gesellschaftsrecht in Spanien betrifft nicht nur die Gründung, sondern auch spätere Beschlüsse, Haftung, Verwaltung und Auflösung. Gesellschaftsrecht in Spanien ist besonders beratungsintensiv, wenn deutsche Gesellschafter, spanische Vermögenswerte oder grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen beteiligt sind.