Gesellschaftsrecht Spanien

Beratung für deutsche und spanische Unternehmen

Im Gesellschaftsrecht in Spanien begleite ich Mandantinnen und Mandanten, die in Spanien eine Gesellschaft gründen, Beteiligungen strukturieren, eine Niederlassung aufbauen oder mit spanischen Unternehmen zusammenarbeiten möchten.

Als in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und spanische Abogada verbinde ich die Sicht beider Rechtsordnungen. Dadurch kann ich rechtliche, sprachliche und praktische Fragen frühzeitig einordnen und Ihre Interessen in Deutschland und Spanien persönlich vertreten.

Trotz europäischer Harmonisierung gibt es im Gesellschaftsrecht in Spanien viele Besonderheiten. Wer aus Deutschland heraus in Spanien unternehmerisch tätig wird, sollte nicht nur die passende Rechtsform wählen, sondern auch Satzung, Geschäftsführung, Vollmachten, Steuerfolgen, Handelsregister, Gesellschafterbeschlüsse und spätere Haftungsfragen prüfen lassen.

Personen- und Kapitalgesellschaften

Das spanische Rechtssystem gehört zum kontinentaleuropäischen, kodifizierten Recht. Wichtige Grundlagen ergeben sich aus der spanischen Verfassung, dem Código Civil, dem Handelsgesetzbuch und dem spanischen Kapitalgesellschaftsgesetz. Für das Gesellschaftsrecht in Spanien bedeutet das: Viele Fragen sind gesetzlich geregelt, werden aber in der Praxis durch notarielle Abläufe, Registerpraxis und steuerliche Anforderungen geprägt.

Wie in Deutschland unterscheidet auch Spanien zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den handelsrechtlichen Gesellschaften gehören insbesondere die Sociedad Colectiva, die Sociedad Comanditaria, die Sociedad de Responsabilidad Limitada und die Sociedad Anónima. Besonders häufig wählen ausländische Investoren die spanische GmbH, also die Sociedad Limitada oder S.L. Auch eine spanische GmbH mit nur einem Gesellschafter ist möglich.

Was gehört zum Gesellschaftsrecht?

Zum Gesellschaftsrecht in Spanien gehören die Gründung einer Gesellschaft, die Ausarbeitung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen, Kapitalmaßnahmen, Geschäftsführerbestellungen, Gesellschafterversammlungen, Beschlüsse, Anteilsübertragungen, Joint-Venture-Verträge, Betriebsstätten, Handelsregisteranmeldungen, Jahresabschlüsse und die Auflösung oder Liquidation einer Gesellschaft. Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, bei der Abstimmung mit Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie bei der Einholung und Übersetzung spanischer Handelsregisterauszüge, Satzungen, Protokolle und Beschlüsse. Wenn Sie nach einem Anwalt für Gesellschaftsrecht in Spanien suchen, erhalten Sie bei mir eine Beratung, die nicht bei der Gründung endet, sondern auch die laufende Verwaltung einer Gesellschaft berücksichtigt.

GESELLSCHAFTSRECHT

Was Deutsche im spanischen Gesellschaftsrecht
beachten sollten

,,Die zunehmende Vereinheitlichung verschiedener Rechtsgebiete in der Europäischen Union (…) sind Herausforderungen, die eine spezialisierte Beratung und auch besondere fachliche Sprachkenntnisse unentbehrlich machen.“

Ana Hidalgo, Rechtsanwältin 

Ich vertrete Ihre Interessen

30+ Jahre Erfahrung

Ich stehe Ihnen zur Seite – mit über 30 Jahren Erfahrung als erfolgreiche Rechtsanwältin.

Persönliche Beratung

Ich berate Sie immer persönlich – mit Professionalität und Erfahrung für das beste Ergebnis.

Transparente Kosten

Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Einzelfall kann auch ein Honorar auf Stundenbasis vereinbart werden.

Schwerpunkte meiner Beratung

Im Gesellschaftsrecht in Spanien berate ich Sie bei der Gründung von Gesellschaften, beim Erwerb bestehender Gesellschaften, bei Joint Ventures, bei Betriebsstätten, bei Gesellschafterversammlungen und bei der rechtlichen Dokumentation unternehmerischer Entscheidungen. Ich formuliere Tagesordnungspunkte, bereite Beschlüsse vor, begleite Versammlungen und unterstütze Sie bei der fristgerechten Einreichung notwendiger Unterlagen. Auch bei Immobiliengesellschaften, Beteiligungsstrukturen und grenzüberschreitenden Unternehmensfragen ist eine sorgfältige Gestaltung wichtig. Spanisches Gesellschaftsrecht kann erhebliche steuerliche und haftungsrechtliche Folgen haben. Deshalb sollte die rechtliche Beratung möglichst vor der Entscheidung über Rechtsform, Beteiligung oder Investition erfolgen.

Warum Sie sich bei Frau Hidalgo beraten lassen sollten

Ich bin seit mehr als 30 Jahren anwaltlich tätig und in Deutschland sowie Spanien zugelassen. Als Rechtsanwältin und Abogada begleite ich auch Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug. Meine Tätigkeit als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für Spanisch unterstützt zudem die Bearbeitung deutsch-spanischer Dokumente und die Kommunikation mit Beteiligten in beiden Ländern.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt in Spanien für gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche oder immobilienrechtliche Fragen suchen, unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Planung, Umsetzung und laufenden Betreuung. Die Suche nach einem Anwalt für Gesellschaftsrecht in Spanien führt häufig zu allgemeinen Informationen. Bei mir erhalten Sie eine konkrete Einschätzung Ihres Vorhabens und eine persönliche Begleitung.

Das sollten Sie wissen


Gesellschaftsrecht in Spanien sollte immer gemeinsam mit steuerlichen, registerrechtlichen und praktischen Fragen betrachtet werden. Gesellschaftsrecht in Spanien betrifft nicht nur die Gründung, sondern auch spätere Beschlüsse, Haftung, Verwaltung und Auflösung. Gesellschaftsrecht in Spanien ist besonders beratungsintensiv, wenn deutsche Gesellschafter, spanische Vermögenswerte oder grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen beteiligt sind.