Rechtsanwalt für Spanien – persönliche Unterstützung im deutsch-spanischen Rechtsverkehr
Ein Immobilienkauf, ein Erbfall oder eine Unternehmensangelegenheit mit Bezug zu Spanien wirft häufig Fragen zu Zuständigkeit, anwendbarem Recht und erforderlichen Unterlagen auf. Als Rechtsanwalt für Spanien stehe ich für eine persönliche Begleitung, bei der deutsche und spanische Vorgaben gemeinsam betrachtet werden. Ich prüfe Ihren Sachverhalt, erläutere die möglichen Schritte und stimme das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Kann mich ein deutscher Anwalt zum Recht Spaniens beraten?
Ein deutscher Anwalt kann bei Fragen zum spanischen Recht unterstützen, wenn die dafür notwendigen Kenntnisse und beruflichen Befugnisse vorliegen. Für eine Vertretung vor spanischen Stellen kommt es zusätzlich auf die Zulassung und die Anforderungen des jeweiligen Verfahrens an. Als in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und spanische Abogada kann ich grenzüberschreitende Angelegenheiten aus beiden Perspektiven rechtlich einordnen.
Ein deutscher Rechtsanwalt für Spanien bedeutet für Sie: kurze Abstimmungswege, Kommunikation aus einer Hand und eine Beratung ohne vermeidbare Sprachbarrieren. Sie können Ihr Anliegen auf Deutsch schildern, die Kommunikation mit Beteiligten in Spanien wird durch mich übernommen.
Welche Rechtsgebiete deckt die Kanzlei ab?
Im Immobilienrecht Spanien unterstütze ich unter anderem bei Kauf und Verkauf, Vertragsprüfung, Grundbuchfragen und Vermögensnachfolge. Im Erbrecht Spanien geht es oft um Testamente, Nachlassabwicklung, Erbnachweise und die Bestimmung des anwendbaren Erbrechts. Gehören Häuser oder Wohnungen zum Nachlass, ist häufig auch Erbrecht Spanien Immobilien zu berücksichtigen.
Zum Gesellschaftsrecht Spanien gehören unter anderem Gründungen, Satzungen, Beteiligungen und grenzüberschreitende Unternehmensfragen. Hinzu kommen Vertragsrecht, internationales Privatrecht und ausgewählte Fragen des Prozessrechts. Ist ein Sachverhalt international geprägt, wird zunächst geprüft, welches nationale Recht anzuwenden ist und welches Gericht zuständig sein kann.
Warum bei Frau Hidalgo beraten lassen?
Als Anwalt für spanisches Recht berücksichtige ich nicht nur gesetzliche Regelungen, sondern auch praktische Abläufe bei Notariaten, Registern, Banken, Behörden und Gerichten. Als Rechtsanwalt für Spanien stehe ich für eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls. Ein bestimmtes Ergebnis kann dabei nicht versprochen werden.
Persönliche Betreuung
Die Kanzlei bietet umfassende Beratung im Bereich des deutsch-spanischen Rechtsverkehrs. Eine persönliche Betreuung durch einen im deutsch-spanischen Rechtsverkehr spezialisierten Rechtsanwalt wird gewährleistet.
Zulassung in Deutschland & Spanien
Ich bin seit mehr als 30 Jahren anwaltlich tätig und in Deutschland sowie Spanien zugelassen. Als Rechtsanwältin und Abogada begleite ich auch Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug. Meine Tätigkeit als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für Spanisch unterstützt zudem die Bearbeitung deutsch-spanischer Dokumente und die Kommunikation mit Beteiligten in beiden Ländern.
Transparente Kosten
Unsere Vergütung richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert. Je nach Einzelfall kann auch ein Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
30+ Jahre Erfahrung
Seit über 30 Jahren im deutsch-spanischen Rechtsverkehr spezialisiert, steht unsere langjährige Erfahrung für eine fachgerechte und professionelle Betreuung sowie eine qualifizierte Rechtsberatung in den juristischen Bereichen des Erb- und Immobilienrechts, sowie des Gesellschafts- und Vertragsrechts, im deutsch-spanischen Rechtsverkehr.
Wie läuft die Beratung ab?
Der Ablauf beginnt mit Ihrer Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail. Sie schildern kurz den Sachverhalt und übersenden die bereits vorhandenen Dokumente. Rechtsanwalt Spanien prüft daraufhin, ob das Mandat übernommen werden kann und welche Informationen für das Erstgespräch erforderlich sind.
In der Erstberatung besprechen wir Ihre Ziele, mögliche Fristen und die nächsten Schritte. Danach entscheiden Sie, ob Sie mich weitergehend beauftragen möchten. Ich als Rechtsanwalt für Spanien informiere Sie transparent über die Vergütungsgrundlage und den vorgesehenen Leistungsumfang.
Nach der Beauftragung folgt die vertiefte Prüfung. Abhängig vom Fall werte ich Verträge und Urkunden aus, hole Unterlagen ein, entwerfe Schreiben oder kommuniziere mit den beteiligten Stellen. Rechtsanwalt Spanien hält Sie über wesentliche Entwicklungen auf dem Laufenden und koordiniert die vereinbarten Maßnahmen in beiden Ländern.
Das Mandat endet mit Abschluss des erteilten Auftrags. Sie erhalten eine Information über das Ergebnis sowie über gegebenenfalls noch erforderliche Schritte. Rechtsanwalt Spanien bleibt damit vom ersten Kontakt bis zur abschließenden Bearbeitung Ihr direkter Ansprechpartner.
Kanzlei
Zuverlässigkeit, schnelle Bearbeitung der Sachverhalte und eine persönliche Erreichbarkeit stehen für Sie bereit.
Vergütung
Das anwaltliche Vergütungsrecht ist kompliziert. Wir empfehlen Ihnen daher uns zu Beginn der Beauftragung auf die Vergütung anzusprechen.
Anfahrt
Die Kanzlei befindet sich in Schwabing, in unmittelbarer Nähe des Luitpoldparks und ist sowohl mit der U-Bahn, Bus oder Tram sehr gut erreichbar.
Ich vertrete Ihre Interessen - Ihren Rechtsanwalt für Spanien kontaktieren
Dank der länderübergreifenden Beratungstätigkeit, meiner europäisch geprägten beruflichen Ausrichtung, sowie der Sprachkenntnisse, kann ich schnell und problemlos sowohl in Deutschland als auch in Spanien mit Behörden, Banken, Gerichten oder anderen Kanzleien kommunizieren und verhandeln und damit gezielt und ohne Verzögerung die Interessen meiner Mandanten wahrnehme.
Ob Immobilie, Nachlass oder Unternehmen: Ihr Rechtsanwalt für Spanien bietet Ihnen eine auf den Einzelfall ausgerichtete Begleitung. Eine erste Kontaktaufnahme ermöglicht die Einschätzung, ob und in welchem Umfang ich Sie unterstützen kann.
Die Zufriedenheit meiner Mandanten ist mir das Wichtigste.