Das Wichtigste im Überblick
- Der Kaufprozess in Spanien gliedert sich in fünf klare Phasen: Vorbereitung mit NIE-Beantragung, Objektprüfung mit umfassender Due Diligence, Vorvertrag mit Anzahlung, notarielle Beurkundung und abschließende Registrierung
- Zwischen Vorvertrag und Beurkundung liegen typischerweise vier bis acht Wochen, in denen finale Prüfungen erfolgen und die Finanzierung gesichert wird
- Die richtige zeitliche Planung und Kenntnis der einzelnen Schritte verhindern Verzögerungen und rechtliche Probleme – besonders kritisch sind Fristen für Steuerabgaben und Dokumentenbeschaffung
Transparenz schafft Sicherheit
Wer eine Immobilie in Spanien erwerben möchte, betritt ein anderes rechtliches Terrain als in Deutschland. Der Ablauf eines Immobilienkaufs folgt zwar einer klaren Struktur, unterscheidet sich aber in wesentlichen Details vom deutschen Verfahren. Viele Käufer sind unsicher, welche Schritte wann erforderlich sind, welche Dokumente benötigt werden und wie lange der gesamte Prozess dauert.
Diese Unsicherheit ist verständlich, denn die Unterschiede zwischen beiden Systemen sind erheblich. In Deutschland ist beispielsweise die notarielle Beurkundung vor der Kaufpreiszahlung üblich, während in Spanien beides zeitgleich erfolgt. Die Rolle der beteiligten Akteure – Notar, Anwalt, Makler – weicht ebenfalls deutlich ab. Und während in Deutschland der Notar eine neutrale, beratende Position einnimmt, beschränkt sich der spanische Notar auf die reine Beurkundung.
Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Kaufprozess, erklärt jeden Abschnitt detailliert und zeigt auf, worauf Sie in jeder Phase besonders achten sollten. Mit diesem Wissen können Sie den Ablauf aktiv steuern, unnötige Verzögerungen vermeiden und rechtliche Risiken minimieren.
Phase 1: Vorbereitung und Grundlagen schaffen (Zeitbedarf: 2-4 Wochen)
Die NIE-Nummer beantragen
Bevor Sie überhaupt mit der konkreten Immobiliensuche beginnen, sollten Sie die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) beantragen. Diese Ausländeridentifikationsnummer ist für jeden rechtlichen und steuerlichen Vorgang in Spanien zwingend erforderlich – ohne NIE kein Immobilienkauf.
Die Beantragung kann auf zwei Wegen erfolgen: Entweder persönlich bei der spanischen Polizei in Spanien oder über ein spanisches Konsulat in Deutschland. Der Weg über das Konsulat ist für die meisten deutschen Käufer praktischer, erfordert aber eine vorherige Terminvereinbarung und kann mehrere Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Für den Antrag benötigen Sie Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, das Sie auf der Website des Konsulats herunterladen können, sowie eine Begründung für die Beantragung – in diesem Fall den geplanten Immobilienerwerb. Zusätzlich fällt eine Gebühr an, die je nach Konsulat variieren kann.
Finanzierung klären
Parallel zur NIE-Beantragung sollten Sie Ihre Finanzierung konkretisieren. Falls Sie eine Hypothek benötigen, haben Sie grundsätzlich zwei Optionen: eine Finanzierung über eine spanische Bank oder über ein deutsches Kreditinstitut.
Spanische Banken vergeben Hypotheken auch an ausländische Käufer, verlangen aber üblicherweise eine höhere Eigenkapitalquote. Während spanische Käufer oft bis zu 80 Prozent finanziert bekommen, liegt die Obergrenze für Ausländer meist bei 60 bis 70 Prozent des Kaufpreises. Die Zinssätze können attraktiv sein, aber die Dokumentationsanforderungen sind hoch. Sie müssen Ihre Einkommenssituation detailliert nachweisen, und die Bank wird eine gründliche Bonitätsprüfung durchführen.
Deutsche Banken bieten für Immobilienkäufe in Spanien oft günstigere Konditionen, sind aber nicht alle bereit, Auslandsimmobilien zu finanzieren. Die Bearbeitungszeiten können länger sein, da zusätzliche Prüfungen erforderlich sind. Ein Vorteil ist jedoch, dass Sie den Kreditvertrag in deutscher Sprache erhalten und nach deutschem Recht abschließen.
Unabhängig von der Finanzierungsquelle sollten Sie sich eine verbindliche Finanzierungszusage beschaffen, bevor Sie ernsthafte Kaufverhandlungen führen. Dies gibt Ihnen Sicherheit und stärkt Ihre Verhandlungsposition.
Budget realistisch kalkulieren
Bei der Budgetplanung dürfen Sie nicht nur den reinen Kaufpreis berücksichtigen. Die Nebenkosten beim Immobilienerwerb in Spanien sind erheblich und sollten mit zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises kalkuliert werden.
Für Gebrauchtimmobilien fällt die Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales, ITP) an, deren Höhe je nach autonomer Region variiert und in der Praxis häufig bei etwa 7 Prozent des Kaufpreises liegt. In bestimmten Regionen und bei höheren Kaufpreisen kann der Satz bis zu 10 Prozent betragen. Bei Neubauten wird stattdessen die Mehrwertsteuer (IVA) von zehn Prozent fällig.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer kommt die Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados) hinzu, die ebenfalls regional unterschiedlich ist und zwischen 0,5 und 1,5 Prozent beträgt.
Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis sowie der Anzahl der Kopien der Kaufurkunde, die Sie benötigen. Für eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro liegen die Notarkosten bei etwa 600 bis 900 Euro.
Die Grundbuchgebühren fallen für die Eintragung des neuen Eigentümers an und bewegen sich in ähnlicher Höhe wie die Notarkosten. Auch diese sind gesetzlich geregelt.
Falls Sie einen Makler einschalten, berechnet dieser üblicherweise drei bis fünf Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Wichtig: In Spanien zahlt traditionell der Verkäufer die Maklerprovision, aber dies ist nicht gesetzlich festgeschrieben und kann vertraglich anders geregelt werden.
Anwaltskosten für die rechtliche Begleitung sollten Sie ebenfalls einplanen. Diese variieren je nach Umfang der Prüfung und Begleitung, liegen aber typischerweise bei ein bis zwei Prozent des Kaufpreises.
Rechtliche Beratung organisieren
Sobald die Grundlagen geschaffen sind, sollten Sie einen Anwalt mandatieren, der Sie durch den gesamten Kaufprozess begleitet. Ideal ist ein Anwalt, der sowohl in Deutschland als auch in Spanien zugelassen ist und beide Rechtsordnungen kennt. Diese Zweisprachigkeit ist besonders wertvoll, da alle Dokumente auf Spanisch verfasst sind, Sie aber rechtssichere Erklärungen in Ihrer Muttersprache benötigen.
Der Anwalt sollte frühzeitig eingebunden werden, idealerweise bereits vor der ersten Besichtigung, spätestens aber vor Abschluss des Vorvertrags. Seine Aufgaben umfassen die Prüfung aller Dokumente, die Verhandlung von Vertragsklauseln, die Begleitung beim Notartermin und die Überwachung der Steuerabgaben sowie der Grundbucheintragung.
Phase 2: Objektauswahl und umfassende Prüfung (Zeitbedarf: 2-6 Wochen)
Die richtige Immobilie finden
Die Immobiliensuche kann über verschiedene Kanäle erfolgen: Immobilienportale im Internet, lokale Makler vor Ort oder direkt durch Besichtigungen in der gewünschten Region. Jeder Kanal hat Vor- und Nachteile.
Online-Portale bieten eine große Auswahl und ermöglichen eine erste Vorauswahl von Deutschland aus. Die Beschreibungen und Fotos können jedoch täuschen, und nicht alle Angebote sind aktuell. Ein persönlicher Besuch ist daher unverzichtbar.
Lokale Makler kennen den Markt genau und haben oft auch Objekte im Portfolio, die nicht öffentlich ausgeschrieben sind. Sie können wertvolle Hinweise zur Lage, zur Preisentwicklung und zu regionalen Besonderheiten geben. Wichtig ist jedoch, die Seriosität des Maklers zu prüfen, denn in Spanien gibt es keine einheitliche Zulassungspflicht für Immobilienmakler.
Bei der Besichtigung sollten Sie nicht nur auf die Immobilie selbst achten, sondern auch die Umgebung, die Infrastruktur und die Nachbarschaft genau unter die Lupe nehmen. Besuchen Sie das Objekt zu verschiedenen Tageszeiten und an verschiedenen Wochentagen, um ein realistisches Bild zu bekommen.
Due Diligence: Die rechtliche Objektprüfung
Sobald Sie eine Immobilie gefunden haben, die Ihren Vorstellungen entspricht, beginnt die entscheidende Phase der rechtlichen Prüfung. Diese sollte unbedingt vor Abschluss des Vorvertrags erfolgen, denn nachträgliche Korrekturen sind schwierig oder unmöglich.
Grundbuchprüfung (Registro de la Propiedad):
Der erste Schritt ist die Beschaffung eines aktuellen Grundbuchauszugs (Nota Simple). Dieser kann von jedermann online beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Die Kosten liegen bei etwa neun Euro, und das Dokument wird üblicherweise innerhalb weniger Tage elektronisch bereitgestellt.
Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über den eingetragenen Eigentümer, die Größe und Beschreibung der Immobilie, eingetragene Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte sowie mögliche Vorkaufsrechte. Besonders wichtig ist die Prüfung, ob der Verkäufer tatsächlich als Eigentümer eingetragen ist und ob Belastungen bestehen, die vor dem Kauf gelöscht werden müssen.
Katasterprüfung (Catastro):
Der Katasterauszug (Referencia Catastral) beschreibt die physische Beschaffenheit der Immobilie und ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Sie können ihn kostenlos auf der Website des Katasteramts abrufen.
Ein kritischer Punkt ist der Abgleich zwischen Grundbuch und Kataster. Diskrepanzen sind häufig und können verschiedene Ursachen haben: nicht eingetragene Anbauten, fehlerhafte Vermessungen oder unterschiedliche Berechnungsmethoden. Größere Abweichungen sollten vor dem Kauf geklärt werden, da sie beim späteren Verkauf oder bei Finanzierungen zu Problemen führen können.
Bei der steuerlichen Behandlung prüft die Finanzbehörde regelmäßig, ob der gezahlte Kaufpreis mindestens dem steuerlichen Referenzwert (Katasterwert oder festgelegter Marktwert) entspricht. Die Steuer wird dann auf Basis des höheren Wertes berechnet.
Baurechtliche Prüfung:
Die Prüfung der baurechtlichen Situation ist besonders wichtig, wird aber oft vernachlässigt. Sie sollten folgende Dokumente beschaffen und prüfen lassen:
Die Baugenehmigung (Licencia de Obra) beweist, dass die Immobilie legal errichtet wurde. Besonders bei älteren Gebäuden oder in ländlichen Gegenden fehlt diese manchmal. In solchen Fällen drohen erhebliche rechtliche Probleme, von Bußgeldern bis hin zu Abrissanordnungen.
Die Erstbezugslizenz (Licencia de Primera Ocupación oder Cédula de Habitabilidad) bescheinigt, dass das Gebäude bewohnbar ist und den baurechtlichen Vorschriften entspricht. Ohne diese Lizenz können Sie die Versorgungsverträge (Wasser, Strom) oft nicht auf Ihren Namen überschreiben.
Falls Umbauten oder Erweiterungen vorgenommen wurden, müssen auch hierfür Genehmigungen vorliegen. Prüfen Sie, ob die tatsächliche Bausubstanz mit den genehmigten Plänen übereinstimmt.
Der Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética) muss beim Verkauf einer Immobilie vorgelegt werden. Verkäufer sind verpflichtet, diesen spätestens bei Vertragsabschluss zu übergeben. Wird dies versäumt, drohen Bußgelder, der Kaufvertrag bleibt aber grundsätzlich wirksam.
Finanzielle Lasten prüfen:
Bei Eigentumswohnungen oder Reihenhäusern, die zu einer Eigentümergemeinschaft gehören, müssen Sie eine aktuelle Bescheinigung der Gemeinschaft einholen. Diese sollte bestätigen, dass keine Schulden bestehen und alle Beiträge gezahlt sind.
Die Haftung für Gemeinschaftsschulden ist ein besonderes Risiko in Spanien. Der Erwerber einer Eigentumswohnung haftet für rückständige Gemeinschaftsschulden aus den vorangegangenen drei Jahren vor dem Erwerb, und zwar für sämtliche, auf die Wohnung entfallenden Beträge, selbst wenn ihm diese zuvor nicht bekannt waren. Diese Regelung schützt die Gemeinschaft, stellt aber für den Käufer ein erhebliches Risiko dar.
Ähnliches gilt für die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI). Prüfen Sie beim zuständigen Finanzamt, ob alle Steuern gezahlt sind. Auch hier kann der neue Eigentümer für Altschulden haften.
Technische Prüfung:
Zusätzlich zur rechtlichen Due Diligence empfiehlt sich eine technische Prüfung durch einen Gutachter. Dieser untersucht den baulichen Zustand, prüft auf Feuchtigkeit, Schädlinge oder strukturelle Probleme und schätzt den Sanierungsbedarf ein. Die Kosten für ein solches Gutachten liegen je nach Größe der Immobilie zwischen 300 und 800 Euro und sind gut investiertes Geld.
Preisverhandlung
Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und keine grundsätzlichen Hindernisse festgestellt wurden, können Sie in ernsthafte Preisverhandlungen eintreten. Die Ergebnisse der Due Diligence sind dabei wertvolle Verhandlungsargumente. Falls beispielsweise Mängel festgestellt wurden, ausstehende Gemeinschaftsschulden bestehen oder Dokumente fehlen, können Sie einen Preisnachlass fordern oder verlangen, dass der Verkäufer die Probleme vor dem Kauf beseitigt.
In Spanien ist Verhandlungsspielraum üblich. Der angebotene Preis liegt oft zehn bis 15 Prozent über dem, was der Verkäufer tatsächlich zu akzeptieren bereit ist. Die Höhe des möglichen Nachlasses hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Marktsituation, der Verkaufsmotivation, der Verweildauer des Objekts am Markt und natürlich vom Zustand der Immobilie.
Phase 3: Der Vorvertrag und die Anzahlung (Zeitbedarf: 1-2 Wochen)
Arten von Vorverträgen
Haben Sie sich mit dem Verkäufer auf einen Kaufpreis geeinigt, wird üblicherweise ein Vorvertrag geschlossen. Das spanische Recht kennt verschiedene Arten von Vorverträgen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen. Die Wahl der richtigen Vertragsart ist wichtig, da sie Ihre Rechte und Pflichten maßgeblich bestimmt.
Arras Penitenciales sind die häufigste Form. Sie geben beiden Parteien ein Rücktrittsrecht. Wenn Sie als Käufer vom Vertrag zurücktreten, verlieren Sie die geleistete Anzahlung. Tritt der Verkäufer zurück, muss er die doppelte Anzahlung zurückzahlen. Diese Vertragsform bietet beiden Seiten Flexibilität, ist aber mit klaren finanziellen Konsequenzen verbunden.
Arras Confirmatorias sind die strengste Form. Hier gibt es kein einseitiges Rücktrittsrecht. Ein Rücktritt ist nur bei Vertragsverletzung der Gegenseite möglich und führt zu Schadensersatzansprüchen. Diese Form sollten Sie nur wählen, wenn Sie sich absolut sicher sind und alle Prüfungen abgeschlossen haben.
Arras Penales kombinieren Elemente beider Formen, sind aber in der Praxis weniger gebräuchlich und rechtlich komplexer.
Der Vorvertrag sollte ausdrücklich festlegen, welche Art gewählt wird, denn bei fehlender Klarheit gehen spanische Gerichte von Arras Confirmatorias aus, was für Sie als Käufer nachteilig sein kann.
Wesentlicher Inhalt des Vorvertrags
Ein ordnungsgemäßer Vorvertrag sollte folgende Punkte enthalten:
Die genaue Bezeichnung der Immobilie mit Grundbuchbezug, Katasterreferenz und vollständiger Adresse. Je präziser die Beschreibung, desto geringer das Risiko späterer Missverständnisse.
Den vereinbarten Gesamtkaufpreis und die Zahlungsmodalitäten. Hier wird festgelegt, wie viel Anzahlung bei Unterzeichnung des Vorvertrags zu zahlen ist, wie viel bei der notariellen Beurkundung fällig wird und ob Zwischenzahlungen vereinbart sind.
Den Termin für die notarielle Beurkundung. Üblicherweise liegt dieser vier bis acht Wochen nach Abschluss des Vorvertrags, um ausreichend Zeit für finale Prüfungen und die Finanzierungsabwicklung zu haben.
Aufschiebende Bedingungen (condiciones suspensivas), falls erforderlich. Häufige Bedingungen sind die Gewährung einer Finanzierung, die erfolgreiche Löschung bestehender Hypotheken durch den Verkäufer oder das Vorliegen bestimmter Genehmigungen.
Die Folgen eines Rücktritts gemäß der gewählten Vertragsart. Dieser Punkt sollte unmissverständlich formuliert sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Eine Regelung, was mit der Immobilie zwischen Vorvertrag und Beurkundung passiert. Der Verkäufer sollte sich verpflichten, die Immobilie im aktuellen Zustand zu erhalten, keine neuen Belastungen einzutragen und Versicherungen aufrechtzuerhalten.
Eine Liste der mitzuverkaufenden Gegenstände wie Möbel, Einbauküche oder Gartengeräte. Was nicht ausdrücklich erwähnt ist, gehört rechtlich nicht zum Kaufgegenstand.
Höhe der Anzahlung
Die Anzahlung beträgt üblicherweise zwischen zehn und 30 Prozent des Kaufpreises. Die Höhe sollte ausreichend sein, um beide Parteien an den Vertrag zu binden, aber nicht so hoch, dass Sie bei einem berechtigten Rücktritt unverhältnismäßig viel Geld verlieren.
In der Praxis hat sich eine Anzahlung von zehn Prozent als Standard etabliert. Bei höherwertigen Immobilien kann der Prozentsatz niedriger ausfallen, bei günstigeren Objekten oder in Fällen, wo der Verkäufer besondere Sicherheit wünscht, kann er höher liegen.
Die Anzahlung wird bei der notariellen Beurkundung auf den Kaufpreis angerechnet. Der Restbetrag ist dann bei oder unmittelbar nach der Beurkundung fällig.
Rechtliche Prüfung vor Unterzeichnung
Lassen Sie den Vorvertrag unbedingt von Ihrem Anwalt prüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Dieser Vertrag ist rechtlich bindend und kann weitreichende Konsequenzen haben. Ihr Anwalt prüft, ob die gewählte Vertragsart Ihren Interessen entspricht, ob alle wichtigen Punkte geregelt sind und ob problematische Klauseln enthalten sind.
Unterschreiben Sie niemals unter Zeitdruck. Verkäufer oder Makler mögen argumentieren, dass andere Interessenten auf das Objekt warten, aber ein seriöser Vertragspartner wird Ihnen die Zeit für eine gründliche Prüfung geben.
Phase 4: Die Zeit bis zur notariellen Beurkundung (Zeitbedarf: 4-8 Wochen)
Finalisierung der Finanzierung
Falls Sie eine Hypothek aufnehmen, wird nun die finale Finanzierungszusage eingeholt. Die Bank führt ihre eigene Bewertung der Immobilie durch, prüft nochmals Ihre Bonität und legt die endgültigen Kreditkonditionen fest.
Beachten Sie, dass der Kreditvertrag mit der spanischen Bank auf Spanisch verfasst ist. Seit der Umsetzung europäischer Verbraucherschutzrichtlinien müssen Banken Ihnen jedoch alle Konditionen transparent darlegen und Ihnen ausreichend Bedenkzeit geben. Sie erhalten ein standardisiertes Informationsblatt (FEIN – Ficha Europea de Información Normalizada), das alle wesentlichen Kreditkonditionen enthält.
Der Abschluss des Kreditvertrags erfolgt üblicherweise am Tag der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags oder unmittelbar davor. Die Bank überweist den Kreditbetrag dann direkt an den Verkäufer oder hinterlegt ihn beim Notar.
Letzte Überprüfungen
In den Wochen vor der Beurkundung sollten Sie nochmals zentrale Punkte überprüfen:
Holen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug ein, der nicht älter als wenige Tage sein sollte. So stellen Sie sicher, dass der Verkäufer keine neuen Belastungen eingetragen hat.
Falls im Vorvertrag die Löschung von Hypotheken vereinbart war, prüfen Sie, ob dies erfolgt ist. Der Verkäufer sollte die Löschungsbewilligung der Bank vorlegen können.
Bei Eigentumswohnungen holen Sie eine finale Bestätigung der Gemeinschaft ein, dass keine neuen Schulden entstanden sind.
Führen Sie eine letzte Besichtigung der Immobilie durch, um sicherzustellen, dass sich der Zustand nicht verschlechtert hat und alle vereinbarten Gegenstände noch vorhanden sind.
Vorbereitung der Dokumente
Ihr Anwalt bereitet alle für die Beurkundung erforderlichen Dokumente vor. Dazu gehören:
Ihre NIE-Nummer und ein gültiger Ausweis oder Reisepass. Falls Sie nicht persönlich erscheinen können, benötigen Sie eine notarielle Vollmacht, die im Falle einer deutschen Vollmacht legalisiert sein muss.
Die Finanzierungszusage der Bank, falls relevant.
Der Nachweis über die Überweisung der Anzahlung.
Falls Sie verheiratet sind, kann je nach Güterstand die Zustimmung Ihres Ehepartners erforderlich sein.
Auswahl und Kontaktierung des Notars
In Spanien wählt der Käufer den Notar aus. Sie sollten einen Notar in der Region der Immobilie wählen, da dieser mit den lokalen Gegebenheiten vertraut ist. Ihr Anwalt kann Ihnen bei der Auswahl helfen und den Termin koordinieren.
Der Notar muss im Vorfeld über den Termin informiert werden und erhält eine Vorabkopie des Kaufvertrags. Er bereitet dann die notarielle Urkunde (Escritura) vor, die am Beurkundungstermin verlesen und unterzeichnet wird.
Phase 5: Die notarielle Beurkundung (Zeitbedarf: 1 Tag)
Ablauf beim Notartermin
Der Tag der notariellen Beurkundung ist der Höhepunkt des Kaufprozesses. Planen Sie ausreichend Zeit ein, denn der Termin kann durchaus zwei bis drei Stunden dauern, besonders wenn eine Finanzierung beteiligt ist.
Anwesend sind üblicherweise: Sie als Käufer (oder Ihr Bevollmächtigter), der Verkäufer, der Notar, Ihre jeweiligen Anwälte und gegebenenfalls Vertreter der finanzierenden Bank. Falls Sie der spanischen Sprache nicht mächtig sind, sollten Sie unbedingt einen beeidigten Dolmetscher hinzuziehen oder sicherstellen, dass Ihr Anwalt die Übersetzung übernimmt.
Der Notar prüft zunächst die Identität aller Beteiligten anhand der Ausweisdokumente und der NIE-Nummern. Dann verliest er die Kaufurkunde Punkt für Punkt. Diese enthält die vollständige Beschreibung der Immobilie, den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten, Erklärungen beider Parteien und verschiedene rechtliche Klauseln.
Der Notar erläutert den rechtlichen Inhalt der Urkunde, fragt, ob Sie alles verstanden haben und ob Sie Fragen haben. Falls eine Finanzierung beteiligt ist, wird parallel die Hypothekenurkunde beurkundet, die die Immobilie als Sicherheit für die Bank belastet.
Wichtig ist, dass Sie den Inhalt der Urkunde vor der Unterzeichnung vollständig verstehen. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen oder um zusätzliche Erklärungen zu bitten. Ihr Anwalt sollte neben Ihnen sitzen und Sie bei Bedarf unterstützen.
Die Kaufpreiszahlung
Die Zahlung des Restkaufpreises erfolgt üblicherweise beim Notartermin. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Bei einer Barzahlung bringen Sie einen Bankscheck mit, der auf den Namen des Verkäufers ausgestellt ist. Dieser wird dem Verkäufer in Gegenwart des Notars übergeben.
Bei einer Banküberweisung sollte diese bereits einige Tage vor dem Termin erfolgt sein, sodass der Verkäufer den Geldeingang bestätigen kann. Manche Notare akzeptieren auch eine Bestätigung der Bank über die unwiderrufliche Überweisung.
Bei einer Finanzierung zahlt die Bank den Kreditbetrag direkt aus. Falls noch eine Hypothek des Verkäufers zu tilgen ist, wird der entsprechende Betrag direkt an dessen Bank überwiesen, der Rest geht an den Verkäufer.
Nach erfolgreicher Zahlung und Unterzeichnung der Urkunde übergibt der Verkäufer die Schlüssel und alle relevanten Dokumente: frühere Rechnungen, Bedienungsanleitungen für Geräte, Kontaktdaten der Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen, Versicherungspolicen und ähnliches.
Die notarielle Urkunde
Der Notar erstellt mehrere beglaubigte Kopien der Urkunde (Copias Autorizadas). Sie als Käufer erhalten mindestens eine Kopie, die für die spätere Grundbucheintragung und für Ihre Unterlagen benötigt wird. Je nach Bedarf können Sie weitere Kopien bestellen, die jedoch zusätzliche Gebühren verursachen.
Die Original-Urkunde verbleibt im Notariatsprotokoll. Die Ihnen ausgehändigte beglaubigte Kopie hat dieselbe rechtliche Wirkung wie das Original und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.
Phase 6: Nach der Beurkundung – Steuern und Registrierung (Zeitbedarf: 1-3 Monate)
Steuerliche Pflichten erfüllen
Unmittelbar nach der Beurkundung beginnen wichtige Fristen zu laufen. Die Steuer ist grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Beurkundung des Kaufvertrags an das zuständige Finanzamt abzuführen. Vereinzelt können in bestimmten Regionen abweichende Regelungen gelten, daher empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Anwalt oder Steuerberater.
Beim Erwerb neuer Immobilien von einem Unternehmer fällt statt der Grunderwerbsteuer die Mehrwertsteuer (IVA, derzeit 10 Prozent) an, zusätzlich wird die Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados, AJD) erhoben. Der Erwerb unterliegt also entweder der ITP oder – bei Neubau – der IVA (je nachdem, ob der Verkauf durch einen Unternehmer/Bauträger erfolgt), die AJD kann zusätzlich anfallen.
Für Gebrauchtimmobilien fällt die Grunderwerbsteuer an, deren Höhe je nach autonomer Region variiert und in der Praxis häufig bei etwa 7 Prozent des Kaufpreises liegt. In bestimmten Regionen und bei höheren Kaufpreisen kann der Satz bis zu 10 Prozent betragen. Die Stempelsteuer beträgt üblicherweise zwischen 0,5 und 1,5 Prozent.
Die Steuererklärungen sind komplex und müssen auf den dafür vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Ihr Anwalt oder ein Steuerberater (Gestoría) kann dies für Sie übernehmen. Die Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung sind empfindlich, daher ist die Einhaltung der Frist wichtig.
Nach Zahlung der Steuern erhalten Sie vom Finanzamt eine Bestätigung, die für die Grundbucheintragung erforderlich ist.
Grundbucheintragung beantragen
Die Grundbucheintragung ist im spanischen Recht nicht zwingend für den Eigentumserwerb, sondern hat deklaratorische Wirkung. Eigentümer wird man grundsätzlich schon durch den notariell beurkundeten Kaufvertrag. Die Eintragung schützt jedoch den Erwerber gegenüber Dritten, etwa im Fall eines weiteren Verkaufs durch den bisherigen Eigentümer. Daher sollte die Eintragung aus Gründen der Rechtssicherheit stets erfolgen.
Für die Eintragung benötigen Sie die notarielle Kaufurkunde und die Nachweise über die Steuerzahlungen. Diese Dokumente werden beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht. Die Bearbeitung dauert üblicherweise vier bis acht Wochen.
Das Grundbuchamt prüft die Urkunde formal und trägt Sie dann als neuen Eigentümer ein. Anschließend erhalten Sie einen neuen Grundbuchauszug, der Sie als Eigentümer ausweist. Die Kosten für die Eintragung richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich festgelegt.
Versorgungsverträge ummelden
Parallel zur Grundbucheintragung sollten Sie die Versorgungsverträge auf Ihren Namen umschreiben lassen. Dies betrifft Strom, Wasser, Gas, Internet und Telefon.
Für die Ummeldung benötigen Sie Ihre NIE-Nummer, eine Kopie der Kaufurkunde und gegebenenfalls eine Kopie der Erstbezugslizenz. Die Versorger haben oft lange Bearbeitungszeiten, daher sollten Sie dies frühzeitig in Angriff nehmen.
Prüfen Sie die Zählerstände am Tag der Übergabe und dokumentieren Sie diese. So vermeiden Sie, für den Verbrauch des Vorbesitzers aufzukommen.
Versicherungen abschließen
Unmittelbar nach Eigentumsübergang sollten Sie eine Gebäudeversicherung abschließen. Ab dem Moment der Beurkundung tragen Sie das Risiko für Schäden an der Immobilie.
Eine Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und ähnliche Ereignisse ab. Bei Eigentumswohnungen ist oft eine Gemeinschaftsversicherung vorhanden, die aber nur die Gemeinschaftsteile abdeckt. Eine zusätzliche Versicherung für Ihre Wohnung ist trotzdem sinnvoll.
Je nach Nutzung der Immobilie können weitere Versicherungen relevant sein: eine Hausratversicherung, eine Haftpflichtversicherung oder bei Vermietung eine spezielle Vermieterversicherung.
Kommunale Anmeldung
Falls Sie planen, längere Zeit in der Immobilie zu wohnen, sollten Sie sich bei der Gemeinde anmelden (Empadronamiento). Dies ist zwar keine Pflicht, hat aber praktische Vorteile: Sie erhalten Zugang zu kommunalen Dienstleistungen, können leichter einen Arzt aufsuchen und zahlen unter Umständen niedrigere Müllgebühren.
Die Anmeldung erfolgt beim Rathaus (Ayuntamiento) der Gemeinde. Sie benötigen dafür Ihren Ausweis, die NIE-Nummer und einen Nachweis über Ihr Eigentumsrecht (die Kaufurkunde).
Typische Verzögerungen und wie Sie diese vermeiden
Verzögerung durch fehlende NIE-Nummer
Eine der häufigsten Verzögerungen entsteht durch die verspätete Beantragung der NIE-Nummer. Ohne diese kann der Kaufprozess nicht abgeschlossen werden.
Lösung: Beantragen Sie die NIE so früh wie möglich, idealerweise noch bevor Sie ernsthaft mit der Immobiliensuche beginnen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Auslastung der Behörden mehrere Wochen betragen.
Verzögerung durch unvollständige Dokumentation
Oft fehlen wichtige Dokumente wie Baugenehmigungen, die Erstbezugslizenz oder der Energieausweis. Die nachträgliche Beschaffung kann Monate dauern.
Lösung: Fordern Sie alle relevanten Dokumente bereits im Vorvertrag an und machen Sie die Beurkundung gegebenenfalls davon abhängig, dass diese Dokumente vorliegen. Prüfen Sie die Dokumente frühzeitig, nicht erst wenige Tage vor der Beurkundung.
Verzögerung durch Probleme bei der Finanzierung
Banken verlangen umfangreiche Unterlagen und führen eigene Bewertungen durch, was den Prozess verzögern kann.
Lösung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Finanzierungsanfrage und reichen Sie alle geforderten Unterlagen vollständig ein. Halten Sie engen Kontakt zur Bank und haken Sie regelmäßig nach. Planen Sie einen Zeitpuffer zwischen Vorvertrag und Beurkundung ein.
Verzögerung durch nicht gelöschte Hypotheken
Manchmal verzögert sich die Löschung bestehender Hypotheken durch den Verkäufer, weil dessen Bank die Löschungsbewilligung nicht rechtzeitig erteilt.
Lösung: Vereinbaren Sie im Vorvertrag, dass die Löschung spätestens eine Woche vor der Beurkundung erfolgt sein muss. Alternativ kann beim Notartermin ein Teil des Kaufpreises direkt an die belastende Bank gezahlt werden, die dann die sofortige Löschungsbewilligung erteilt. Dieser Vorgang muss jedoch im Vorfeld mit allen Beteiligten abgestimmt werden.
Checkliste: Immobilienkauf Spanien Ablauf
2-4 Wochen vor Objektsuche:
- NIE-Nummer beantragen
- Finanzierung prüfen und Zusage organisieren
- Budget inklusive Nebenkosten kalkulieren
- Anwalt mandatieren
Bei Objektprüfung:
- Grundbuchauszug (Nota Simple) beschaffen
- Katasterauszug einholen und mit Grundbuch abgleichen
- Baugenehmigungen und Erstbezugslizenz prüfen
- Energieausweis kontrollieren
- Bei Eigentumswohnungen: Gemeinschaftsschulden prüfen
- Steuerschuldenfreiheit bestätigen lassen
- Technischen Gutachter beauftragen
Vor Vorvertragsabschluss:
- Alle Prüfungsergebnisse von Anwalt bewerten lassen
- Vertragsart festlegen (Arras Penitenciales oder Confirmatorias)
- Höhe der Anzahlung verhandeln
- Termin für Beurkundung festlegen (4-8 Wochen später)
- Vorvertrag vom Anwalt prüfen lassen
- Vorvertrag unterzeichnen und Anzahlung überweisen
Zwischen Vorvertrag und Beurkundung:
- Finanzierung finalisieren
- Kreditvertrag mit Bank vorbereiten
- Aktuellen Grundbuchauszug einholen
- Löschung von Hypotheken durch Verkäufer kontrollieren
- Finale Gemeinschaftsbestätigung einholen
- Letzte Besichtigung durchführen
- Notar auswählen und Termin bestätigen
- Alle erforderlichen Dokumente zusammenstellen
Am Beurkundungstag:
- Ausweis und NIE-Nummer mitbringen
- Restkaufpreis bereithalten (Scheck oder Überweisungsbestätigung)
- Mit Anwalt und ggf. Dolmetscher erscheinen
- Urkunde aufmerksam anhören und bei Unklarheiten nachfragen
- Nach Unterzeichnung: Schlüssel und Dokumente entgegennehmen
- Beglaubigte Kopie der Urkunde mitnehmen
Nach der Beurkundung (innerhalb 30 Tage):
- Grunderwerbsteuer bzw. Mehrwertsteuer und Stempelsteuer zahlen
- Steuerzahlungsnachweise für Grundbuchamt beschaffen
- Grundbucheintragung beantragen
- Versorgungsverträge ummelden
- Gebäudeversicherung abschließen
- Bei Eigentumswohnungen: Hausverwaltung informieren
- Gemeindeanmeldung vornehmen (falls gewünscht)
Mit System zum erfolgreichen Immobilienerwerb
Der Ablauf eines Immobilienkaufs in Spanien folgt klaren Strukturen, unterscheidet sich aber in wesentlichen Details vom deutschen Verfahren. Die Kenntnis dieser Unterschiede und die sorgfältige Planung jeder Phase sind entscheidend für einen erfolgreichen Kaufabschluss.
Besonders wichtig ist die umfassende rechtliche Prüfung vor Abschluss des Vorvertrags. Was hier versäumt wird, lässt sich später kaum noch korrigieren. Die Begleitung durch einen in beiden Rechtsordnungen erfahrenen Anwalt gibt Ihnen Sicherheit und verhindert kostspielige Fehler.
Planen Sie ausreichend Zeit ein – ein solider Kaufprozess dauert von der ersten Besichtigung bis zur finalen Grundbucheintragung typischerweise drei bis fünf Monate. Zeitdruck ist ein schlechter Ratgeber und führt oft zu übereilten Entscheidungen, die Sie später bereuen.
Mit der richtigen Vorbereitung, professioneller Begleitung und Kenntnis des Ablaufs steht Ihrem erfolgreichen Immobilienerwerb in Spanien jedoch nichts im Wege.
Sie planen einen Immobilienkauf in Spanien und möchten jeden Schritt professionell begleitet wissen? Als in Deutschland und Spanien zugelassene Rechtsanwältin und öffentlich bestellte Übersetzerin für Spanisch stehe ich Ihnen durch den gesamten Prozess zur Seite – von der ersten Dokumentenprüfung bis zur finalen Grundbucheintragung. Kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert ein Immobilienkauf in Spanien insgesamt?
Von der ersten Besichtigung bis zur finalen Grundbucheintragung sollten Sie drei bis fünf Monate einplanen. Die reine Zeit zwischen Vorvertrag und Beurkundung beträgt üblicherweise vier bis acht Wochen, die anschließende Grundbucheintragung dauert nochmals ein bis zwei Monate.
Kann ich die Immobilie besichtigen, bevor ich nach Spanien reise?
Viele Makler bieten virtuelle Besichtigungen per Videoanruf an. Diese können eine erste Orientierung geben, ersetzen aber nicht die persönliche Besichtigung vor Ort. Unterschreiben Sie niemals einen Vorvertrag, ohne die Immobilie persönlich gesehen zu haben.
Muss ich bei der notariellen Beurkundung persönlich anwesend sein?
Sie können sich durch eine Vollmacht vertreten lassen. Diese muss jedoch notariell erteilt und, falls in Deutschland ausgestellt, legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein. Die persönliche Anwesenheit ist aber vorzuziehen, da Sie so alle Vorgänge direkt nachvollziehen können.
Was passiert, wenn ich die Steuern nicht innerhalb von 30 Tagen zahle?
Bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge und Zinsen an. Diese können erheblich sein und steigen mit zunehmender Verspätung. Zudem ist die Grundbucheintragung erst nach Vorlage der Steuerzahlungsnachweise möglich.
Kann der Kaufprozess auch schneller ablaufen?
Theoretisch ja, praktisch ist dies aber nicht ratsam. Die verschiedenen Prüfungen und Fristen brauchen Zeit. Ein überstürzter Kauf erhöht das Risiko, wichtige Mängel oder Belastungen zu übersehen. Planen Sie lieber einen realistischen Zeitrahmen ein.
Was passiert, wenn während der Prüfung Probleme auftauchen?
Falls schwerwiegende Mängel oder rechtliche Probleme festgestellt werden, können Sie dies in den Preisverhandlungen berücksichtigen, die Beseitigung der Probleme zur Bedingung des Kaufs machen oder vom Kauf Abstand nehmen. Daher ist es wichtig, die Prüfung vor Abschluss des Vorvertrags durchzuführen.
Welche Rolle spielt der Notar beim Kaufprozess?
Der spanische Notar hat eine reine Beurkundungsfunktion. Er prüft die Identität der Parteien, die Verfügungsbefugnis und die formelle Ordnungsmäßigkeit der Urkunde. Eine inhaltliche Beratung oder Interessenvertretung gehört nicht zu seinen Aufgaben. Dafür benötigen Sie einen Anwalt.
Kann ich den Vorvertrag wieder rückgängig machen?
Dies hängt von der gewählten Vertragsart ab. Bei Arras Penitenciales haben Sie ein Rücktrittsrecht, verlieren aber die Anzahlung. Bei Arras Confirmatorias ist ein Rücktritt nur bei Vertragsverletzung der Gegenseite möglich. Die Wahl der richtigen Vertragsart ist daher wichtig.
Wann erhalte ich die Schlüssel zur Immobilie?
Die Schlüsselübergabe erfolgt üblicherweise unmittelbar nach der notariellen Beurkundung und Zahlung des Kaufpreises. Manchmal wird auch ein späterer Übergabetermin vereinbart, etwa wenn der Verkäufer noch Zeit zum Ausräumen benötigt. Dies sollte im Kaufvertrag geregelt sein.
Was ist, wenn ich nach der Beurkundung Mängel entdecke?
Für offensichtliche Mängel, die bei der Besichtigung erkennbar waren, haftet der Verkäufer grundsätzlich nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für versteckte Mängel gelten gesetzliche Gewährleistungsfristen. Wichtig ist, Mängel umgehend zu rügen und rechtlich prüfen zu lassen, ob Ansprüche bestehen.